Onlineschalter
| Dienstleistung | Dokumente | Bestellen | Formular/Link |
|---|---|---|---|
| Heimatausweis (Bescheinigung auswärtiger Aufenthalt / Nebenniederlassung) Für die Anmeldung an einem Aufenthaltsort benötigen Sie einen Heimatausweis, welcher bestätigt, dass Sie Einwohner/in von Therwil sind. Einen neuen Heimatausweis oder dessen Verlängerung können Sie direkt online bestellen (alternativ auch telefonisch oder persönlich). | Formular Bescheinigung auswärtiger Aufenhalt | Heimatausweis bestellen | |
| Heimatschein Der Heimatschein (auch Bürgerrechtsausweis) ist eine vom Zivilstandsamt des Heimatortes ausgestellte Urkunde, welche bezeugt, dass der Inhaber als Gemeindeangehöriger (Bürger) anerkannt wird. Er wird aufgrund des Familienregisters ausgestellt. | Heimatschein bestellen | ||
| Handlungsfähigkeitszeugnis Das Handlungsfähigkeitszeugnis wird nicht mehr durch die Gemeinden, sondern durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde ausgestellt. | Website der KESB Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde | ||
| Pass und Identitätskarte Passbestellung Bestellungen für Pässe sowie Kombiangebote sind ausschliesslich beim Passbüro BL in Liestal möglich. Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig entweder via www.schweizerpass.ch oder telefonisch über Tel. 061 552 58 69. Für die Bestellung eines provisorischen Passes, wenden Sie sich ebenfalls direkt an das Passbüro Liestal. Identitätskarte Für die Bestellung einer neuen Identitätskarte bitten wir Sie, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeizukommen (Minderjährige oder Bevormundete müssen in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters persönlich kommen). Ab dem 7. Lebensjahr ist die Unterschrift des Kindes bei Antragsstellung der Identitätskarte notwendig. Benötigte Unterlagen
Preise ID Erwachsene CHF 70.00 ID Kinder CHF 35.00 Passfoto CHF 5.00 Biometrischer Pass Erwachsene CHF 145.00 (Passbüro Liestal) Biometrischer Pass Kind CHF 65.00 (Passbüro Liestal) Kombi Pass/Identitätskarte Erwachsene CHF 158.00 (Passbüro Liestal) Kombi Pass/Identitätskarte Kind CHF 78.00 (Passbüro Liestal)
Die Ausstellung der neuen Identitätskarte dauert max.10 Arbeitstage. | Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten (Fotomustertafel) | Weitere Informationen zu Pass und Identitätskarte | |
| Betreibungsregisterauszug Der Eintrag im Betreibungsregister kann der betriebenen Person Unannehmlichkeiten bereiten: Jeder spätere Verhandlungspartner, ja überhaupt jede Person, welche "ein Interesse glaubhaft macht", kann vom Betreibungsamt Auskunft über den Stand des Betreibungsregisters verlangen. Die eingetragenen Betreibungen können vor allem bei der Wohnungs- und der Arbeitssuche ein Handicap darstellen. | Link zur Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs | ||
| Fahrausweise Fahrausweis im Kreditkartenformat Wie erhalte ich den Fahrausweis in Kreditkartenform? Lernfahrausweis Das Gesuchsformular für die Ausstellung eines Lernfahrausweises können Sie hier herunterladen oder beim kantonalen Polizeiposten oder der Motorfahrzeugkontrolle beziehen. | Weitere Informationen zu Fahrausweisen | ||
| Strafregisterauszug Der Strafregisterauszug kann beim Bundesamt für Justiz als elektronisches, digital signiertes Dokument bestellt werden. Wenn Sie selbst über eine digitale Signatur verfügen, können Sie den Auszug innerhalb von sechs Stunden (Bürozeiten) erhalten. Das Bestellformular ist erhältlich an einem Postschalter oder hier. | Strafregisterauszug | ||
| Namensänderung Wenn eine Person ihren Vornamen oder Familiennamen ändern will, führt die Zivilrechtsverwaltung auf Antrag hin die rechtlichen Vorabklärungen durch und erlässt die Bewilligung zur Namensänderung. Danach leitet sie das Dossier an das Zivilstandsamt zum Nachvollzug weiter. | Weitere Informationen zur Namensänderung | ||
| Scheidung Für Informationen zum Thema Scheidung wenden Sie sich bitte direkt an die Zivilrechtsverwaltung. | Informationen zur Scheidung | ||
| Einbürgerungsgesuch Für Einbürgerungen ist die Bürgergemeinde Therwil zuständig. | Weitere Informationen zum Einbürgerungsgesuch | ||
| Anmeldung Todesfall Die Angehörigen sind gebeten, sich innert zwei Tagen nach Eintritt des Todes mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung bei den Einwohnerdiensten zu melden. Für telefonische Terminvereinbarungen sind wir Ihnen sehr dankbar! Unser Anliegen ist es, mit den Angehörigen anlässlich Ihres Besuches auf der Gemeinde sämtliche administrativen Punkte festzulegen bzw. zu erledigen. Benötigte Unterlagen
Wir veranlassen für Sie folgendes
| Formular - Bestattungsanordnung Friedhof- und Bestattungsreglement Todesfall und Bestattung - Leitfaden | ||
| Leitfaden Todesfall Der kleine Leitfaden «Todesfall und Bestattung» soll Ihnen als Gedankenstütze bei der Erledigung der administrativen Angelegenheiten im Todesfall dienen. Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen zum Bestattungswesen benötigen, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. | Todesfall und Bestattung | Leitfaden Todesfall | |
| Gräbergebühren und Beisetzungskosten Für alle Verstorbenen, welche bei ihrem Tod in Therwil wohnten bzw. hier gemeldet waren, übernimmt die Gemeinde folgende Leistungen:
Wenn keine gesetzliche Pflicht zur Bestattung besteht (auswärtiger Wohnsitz), wird die Gemeinde die Gebühren, gemäss der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil, in Rechnung stellen. | Friedhof- und Bestattungsreglement Todesfall und Bestattung - Leitfaden | ||
| Eheschein Ehescheine sind Auszüge aus dem Eheregister. Sie müssen beim zuständigen Zivilstandsamt (Ort der Trauung) bestellt werden. Ehescheine können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden. | Eheschein bestellen | ||
| Ehevorbereitung In der Schweiz werden Ehen auf dem Zivilstandsamt geschlossen. Religiöse Trauungen und Zeremonien sind freiwillig und dürfen erst nach der zivilen Heirat stattfinden. Fragen zu religiösen Trauungen richten Sie bitte an die zuständige Religionsgemeinschaft. Zuständig für das Ehevorbereitungsverfahren ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams. Sämtliche Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Zivilstandesamt. Für weitere Informationen klicken Sie hier. | Informationen zur Ehevorbereitung | ||
| Familienausweis Wenn Sie einen Familienausweis benötigen, können Sie diesen beim Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen oder, wenn Sie die schweizerische Staatsangehörigkeit nicht besitzen und in Infostar registriert sind, beim Zivilstandsamt Ihres Wohnortes. | Familienausweis bestellen | ||
| Personenstandsausweis Der Personenstandsausweis ist ein Auszug aus dem Informatisierten Standesregister (Infostar). Personenstandsausweise werden nur für Schweizer Bürger/innen ausgestellt und beziehen sich nur auf eine Person. | Personenstandsausweis bestellen | ||
| Kindsanerkennung Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen. Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt. Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden. Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes. | Informationen zur Kindsanerkennung | ||
| Geburtsanzeige Die Geburt eines Kindes muss auf dem Zivilstandsamt des Geburtsortes eingetragen werden. Falls das Kind in einem Spital zur Welt gekommen ist, wird sich die Spitalleitung um die Anzeige der Geburt kümmern. Bei einer Hausgeburt sind die Eltern verpflichtet, die Geburt persönlich anzuzeigen. Die Anzeige der Geburt muss vom Gesetz her drei Tage nach der Niederkunft erfolgen. Zur Anzeige berechtigt ist auch der Vater, bei nicht miteinander verheirateten Eltern jedoch nur dann, wenn das Kind bereits vor der Geburt anerkannt worden ist. Wir empfehlen bei nicht verheirateten Eltern, die Anerkennung des Kindes durch den Vater bereits vor der Geburt vorzunehmen. | Geburtsanzeige einreichen | ||
| Geburtsschein Einen Geburtsschein erhalten Sie beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Geburtsorts. Falls Sie im Kanton Baselland geboren wurden, erhalten Sie diesen unter diesem Link. | Geburtsschein beantragen | ||
| Geburtsschein CIEC (international) Der Geburtsschein ist ein Auszug aus dem Geburtenregister. Daraus ersichtlich ist Ort und Datum der Geburt einer Person sowie deren Abstammung. Dieser ist in mehrsprachiger Ausführung erhältlich (CIEC). Einen Geburtsschein müssen Sie beim zuständigen Zivilstandsamt des Ortes, an dem Sie geboren wurden, verlangen. | Informationen zum Geburtsschein CIEC (international) | ||
| Geburtszeitschein | Informationen zum Geburtszeitschein | ||
| Bestattungsanordnung Mit dem Formular «Bestattungsanordnung», welches Sie entweder als PDF herunterladen oder bei uns bestellen können, können Sie als Einwohner/in von Therwil bereits zu Lebzeiten festlegen, wie Sie später einmal beigesetzt werden möchten. Senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach an die Adresse der Gemeinde, zu Handen der Einwohnerdienste.Wir bewahren dieses dann bis zum Zeitpunkt Ihres Todes bei uns auf. Wir empfehlen Ihnen, eine Kopie des ausgefüllten Formulars an einem weiteren Ort zu deponieren. Bitte beachten Sie, dass Sie auf dem Formular nur solche Punkte festlegen, die Ihre Bestattung betreffen. Andere Bestimmungen wie z.B. die Erbverteilung usw. gehören nicht auf das Formular. | Formular - Bestattungsanordnung | ||
| Todesschein Bei Fragen zum Thema Todesschein wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Zivilstandsamt. | Todesschein beantragen | ||
| Todesschein CIEC (international) Die im Ausland eingetretenen Todesfälle werden von den ausländischen Behörden den schweizerischen Behörden nicht immer ohne weiteres angezeigt. Anzeige an die schweizerischen Behörden Die ausländischen Urkunden sollten grundsätzlich nicht vor mehr als sechs Monaten ausgestellt worden sein und sie müssen amtlich beglaubigt und in eine der Amtssprachen des Bundes übersetzt werden. Danach stellt die schweizerische Vertretung die Weiterleitung der Dokumente an die Heimatgemeinde in der Schweiz sicher, was grundsätzlich kostenlos geschieht. Diese überträgt die Daten ins Todesregister und macht den entsprechenden Eintrag im Familienregister. Heimschaffung der Verstorbenen | Todesschein CIEC (international) beantragen | ||
| Grabmalgesuch Für Grabmäler auf dem Friedhof Therwil wird eine entsprechende Bewilligung benötigt. Die Grabmalsetzung ohne eine solche Bewilligung ist nicht zulässig. Die entsprechenden Abmessungen finden Sie in der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement.
Die Setzungsfristen sind wie folgt: Erdgrab-Urne: 3 Monate Erdgrab-Sarg: 6 Monate | Formular - Grabmalbewilligung - Gesuch Friedhof- und Bestattungsreglement Friedhof- und Bestattungsverordnung | ||
| Abmeldung ins Ausland Sie verlassen unsere Gemeinde und ziehen ins Ausland? Wir bitten Sie max. einen Monat vor Ihrer Abreise mit Ihrer genauen Wegzugsadresse im Ausland und Zustelladresse in der Schweiz, persönlich am Schalter der Einwohnerdienste vorbeizukommen.
Benötigte Unterlagen Schweizer Bürger/Innen
Andere Staatsbürgerschaft
Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute! | Formular - Vertretungsvollmacht Steuern | Umzug ins Ausland - Info von ch.ch | |
| Niederlassungsbescheinigung (Wohnsitzbestätigung) Benötigen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck einen Nachweis über Ihren Wohnsitz? Wir stellen Ihnen gerne eine Niederlassungsbescheinigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt online bestellen (alternativ auch telefonisch oder persönlich). | Formular Niederlassungsbescheinigung | online Niederlassungsbescheinigung | |
| Kabelnetz Die Gemeinde Therwil ist an das Kabelnetz der InterGGA AG angeschlossen. Neben zahlreichen Fernseh- und Radioprogrammen werden auch Internetdienstleistungen und Telefondienstleistungen via die GGA-Verkabelung angeboten. Die Firma Quickline ist als Internetprovider im GGA-Verbundnetz zuständig: www.intergga.ch / www.quickline.ch Die Benützungsgebühr, inkl. Urheberrechtsgebühr finden Sie in der Gebührenverordnung. Bei Nichtgebrauch des GGA-Anschlusses besteht die Möglichkeit, den Anschluss zu plombieren. Dies ist seit dem 1. Januar 2021 gebührenfrei. Dasselbe gilt für die Wiederaufschaltung eines plombierten Anschlusses. Für einen Neuanschluss wird ein einmaliger pauschaler Anschlussbeitrag erhoben.
Detaillierte Informationen zu neuen Programmen, Senderunterbrüchen oder Arbeiten am GGA-Netz erhalten Sie über den Teletext auf dem Info-Kanal oder auf der Webseite www.intergga.ch. Empfangs- und Übertragungsstörungen können unterschiedliche Ursachen haben.
Für allgemeine Anfragen benutzen Sie bitte die Nr.: 061 711 55 55. Preise: Plombierung/Deplombierung GGA Wohnung Kostenlos Plombierung/Deplombierung GGA Einfamilienhaus Kostenlos Plombierung/Deplombierung GGA Mehrfamilienhaus Kostenlos Für die monatlichen GGA-Benützungsgebühren pro Wohneinheit sehen Sie den letztjährigen Dezember Gemeindeversammlungsbeschluss. | Formular Deplombierung des GGA-Anschlusses Formular Plombierung des GGA-Anschlusses | Website der Quickline | |
| Gas CHF 79.30 (inkl. MwSt.) für einstufige Anlage CHF 102.30 (inkl. MwSt.) für zweistufige Anlagen | Informationen zum Gas | ||
| Wasserzähler ablesen Weg- oder Zuzug Senden Sie uns das ausgefüllte Formular "Ablesen der Wasseruhr" zu und wir erstellen Ihnen eine Schlussrechnung. Zwischenrechnung
| Formular Ablesen des Wasserzählers bei Wegzug, Umzug oder Zuzug Formular Zwischenrechnung für Wasserzähler | ||
| Adressänderung innerhalb Therwils Sie sind innerhalb von Therwil umgezogen? Damit Ihre Adresse im Einwohnerregister angepasst werden kann, bitten wir Sie, sich innert 14 Tagen nach Ihrem Umzug beim Einwohnerdienst umzumelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erledigt werden.
Benötigte Unterlagen
*sofern kein Eigentum
Tipp Denken Sie daran, auch die Post, Swisscom oder weitere Netzbetreiber, Strom (primeo energie), IWB, Motorfahrzeugkontrolle, Krankenkasse und weitere Versicherungen, Banken, Abonnementsdienste etc. über Ihre Adressänderung zu informieren. | Formular Adressänderung innerhalb der Gemeinde | Adressänderung online melden eUmzug | |
| Abmeldung innerhalb Schweiz Sie verlassen unsere Gemeinde? Sie müssen sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei uns abmelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erfolgen. Abmeldungen können max. einen Monat im Voraus erfolgen.
Benötigte Unterlagen Schweizer/innen
Andere Staatsbürgerschaft
Ziehen Sie ins Ausland? Klicken Sie hier. | Formular Abmeldung | Online Formular Abmeldung eUmzug | |
| Anmeldung / Abmeldung Herzlich willkommen in Therwil! Bevor eine Anmeldung stattfinden kann, müssen Sie sich am alten Wohnort unbedingt vorgängig abmelden. Bitte melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug bei den Einwohnerdiensten an. Die Anmeldung kann persönlich am Schalter oder mittels eUmzug erfolgen. Eine Übersicht der benötigten Unterlagen finden sind unten angehängt.
Sie verlassen unsere Gemeinde? Sie müssen sich innert 14 Tagen seit dem Wegzug bei uns abmelden. Dies kann elektronisch (via eUmzug oder Onlineformular) oder persönlich am Schalter erfolgen. Abmeldungen können max. einen Monat im Voraus gemeldet werden. Benötigte Unterlagen Schweizer/innen
Andere Staatsbürgerschaft
| Infoflyer Anmeldung | eUmzug nutzen | |
| Entlastungsangebote Das Rote Kreuz Baselland bietet zahlreiche Entlastungsangebote für zu Hause lebende, kranke und ältere Menschen sowie ihre Angehörigen an. Besuchen: Freiwillige Besucherinnen und Besucher schenken Seniorinnen und Senioren ihre Zeit. Sie bereichern ihren Alltag, geben Halt und tragen zur Lebensfreude bei, in Deutsch oder in der gemeinsamen Muttersprache. Begleiten: Die anspruchsvolle Betreuung Schwerkranker wird oft von Angehörigen übernommen. Freiwillig tätige Begleiterinnen und Begleiter sind für beide da. Der Rotkreuz-Notruf bietet Sicherheit rund um die Uhr und entlastet die Angehörigen. Familienentlastung: Bei Betreuungsengpässen der Kinder durch Unfall oder Krankheit wird so schnell wie möglich eine ausgebildete und erfahrene Mitarbeiterin vermittelt. Diese umsorgt und betreut das Kind zu Hause. Kontakt: Rotes Kreuz Baselland, Fichtenstrasse 17, 4410 Liestal, T 061 905 82 00, entlastung@srk-baselland.ch | Entlastung: Rotes Kreuz Baselland | ||
| Mieterwechselmeldung (Drittmeldepflicht) Die Vermieter und Logisgeber sind verpflichtet, den Zu- und Wegzug sowie Umzug von Mietern den Einwohnerdiensten innert 14 Tagen mitzuteilen. Die Meldung kann via Online-Formular erfolgen. | Formular Mieterwechselmeldung (Drittmeldepflicht) | Mieterwechselmeldung online mitteilen | |
| Förderbeiträge Natur- und Umweltschutz Seit April 2023 können Sie finanzielle Förderbeiträge der Gemeinde Therwil zu Initiativen und Projekten mit positiven Auswirkungen auf unsere Natur und Umwelt beantragen. Die Gemeinde übernimmt bis zu 50% der Kosten Ihres Projektes. Damit sollen mehrere Projekte im Rahmen des jährlich zur Verfügung stehenden Budgets gefördert werden. Details entnehmen Sie dem Merkblatt und der Beispielliste der jeweiligen Kategorie. | Beispielliste Förderbeiträge Naturschutz Beispielliste Förderbeiträge Umweltschutz Formular - Förderbeiträge Naturschutz Formular - Förderbeiträge Umweltschutz Merkblatt Förderbeiträge Naturschutz Merkblatt Förderbeiträge Umweltschutz | Förderbeiträge Natur- und Umweltschutz | |
| Tagesstrukturen | Tagesstrukturen Schule Therwil | ||
| Tagesstrukturen (Kindergarten und Primarschule) Weitere Informationen bezüglich den Tagesstrukturen Primarschule/Kindergarten erhalten Sie hier. | Informationen zu den Tagesstrukturen | ||
| Jugendhaus Die Räume im Jugendhaus Therwil stehen allen Kindern ab 10 Jahren zur Verfügung. Sie können während den Trefföffnungszeiten oder ab 14 Jahren autonom genutzt werden. Auch Erwachsene können Räume für Veranstaltungen und Feste mieten. Die Räumlichkeiten des Jugendhauses bieten unterschiedliche Möglichkeiten. Während der Öffnungszeiten des Jugendtreffs können sich Jugendliche in ihrer Freizeit in jugendgerechten Räumen treffen und verschiedenste Angebote (Ping-Pong, Billard, Töggele, etc.) nutzen. Die Öffnungszeiten des Jugendtreffs finden Sie auf der Webseite www.jugendarbeit-therwil.ch. | Informationen zur Jugendarbeit | ||
| Offene Kinder- und Jugendarbeit Die offene Kinder- und Jugendarbeit Therwil ist primär eine Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche und ihre Anliegen. Sie bietet Räume und Unterstützung bei der Freizeitgestaltung und hilft weiter bei Fragen zu jugendrelevanten Themen: Projekte und Beteiligung Kinder und Jugendliche wollen mitreden und mitentscheiden. Deshalb nimmt die offene Kinder- und Jugendarbeit ihre Anliegen und Ideen auf und unterstützt bei der Umsetzung. Information und Beratung Die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit sind kostenlos. Die Mitarbeitenden sind als Fachfrauen und -männer professionell ausgebildet. Sie wissen, was in schwierigen Situationen zu tun ist und können weiterhelfen. Sie haben ein Vertrauensverhältnis zu den Kindern und Jugendlichen und geben Informationen ohne deren Einverständnis nicht weiter. | Informationen zur Jugendarbeit | ||
| Musikschule Leimental | Website Musikschule Leimental | ||
| Gemeindebeiträge Selbstdeklaration Sie können um Ausrichtung von Gemeindebeiträgen für folgendes ersuchen: -Musikschule Leimental -Spielgruppen Therwil, Rutschbahn, Aventura -Kindertagesstätten Brummbär, Kinderschloss, Kinderwunderland, Valdeshamou -Frühe Sprachförderung Leimental (für Kinder im Vorschulalter) -Verein Tagesfamilien Therwil -Tagesstrukturen Primarstufe Therwil -Ferienbetreuung Tagesstrukturen/offene Kinder- und Jugendarbeit Therwil -Familien- und Erziehungsberatung bei L. Altherr, Oberwil Dazu benutzen Sie bitte das untenstehende Formular "Sebstdeklaration". | Formular - Selbstdeklaration Gemeindebeiträge Reglement über die familienergänzende Kinderbetreuung (FEB) Verordnung Gemeindebeiträge Spielgruppen Verordnung Gemeindebeiträge an Beratungskosten der Familien- und Erziehungsberatung Verordnung Gemeindebeiträge an die Unterrichtskosten der Musikschule Leimental Verordnung zu den Gemeindebeiträgen Kindertagesstätten | ||
| Familien- und Erziehungsberatung Beratung von Eltern mit Kindern (frühestens ab 4 Jahren) und Jugendlichen in Erziehungsfragen.
Was beinhaltet das Angebot der Familien- und
ln einem gemeinsamen Gespräch werden die aktuellen Themen definiert und konkrete, realisierbare Ziele abgeleitet und festgelegt.
Wie können Sie sich für eine Familien- und Erziehungsberatung anmelden? | Informationen zur Familien- und Erziehungsberatung | ||
| Mütter- und Väterberatung Leimental Fachstelle für Eltern mit Kindern von 0 bis 5 Jahren, ein unabhängiges, kostenloses Angebot der Gemeinde. Margrit Reinprecht Tel: 076 199 64 99 | Weiterführende Informationen zur Mütter- und Väterberatung | ||
| Hundeanmeldung Für die Haltung von Hunden wird eine Steuer erhoben. Für Wachhunde auf Bauernhöfen, Rettungs-, Militär-, Therapie-, Blindenhunde usw. kann die Steuer auf Gesuch erlassen werden. Die Daten des Hundes und die Chipnummer werden registriert. Die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos, die Anmeldung eines Hundes ist kostenlos und kann persönlich auf der Gemeindeverwaltung oder auch online via obenstehendem Link (neben dem Feld URL intern) erfolgen. Zusätzlich muss der Hund bei der nationalen Datenbank Amicus regristriert werden. Zwingend notwendige Unterlagen zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeindeverwaltung:
| Hundeanmeldung online vornehmen | ||
| Baselbieter Ombudstelle für Altersfragen & Spitex Wem und wobei hilft die Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen und Spitex? Sie vermittelt im Falle eines Konfliktes, bei dem man nicht weiterkommt. Sie klärt Beschwerden unvoreingenommen ab und sucht unbürokratisch nach Lösungen. Die Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich. | Broschüre - Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen | Baselbieter Ombudsstelle für Altersfragen & Spitex | |
| Hundeabmeldung | Hundeabmeldung online vornehmen | ||
| Hundegebührenerlassgesuch Wachhunden auf Bauernhöfen, Rettungs-, Militär-, Therapie-, Blindenhunden usw. kann die jährliche Hundegebühr auf Gesuch hin erlassen werden. | Erlass der Hundegebühren | ||
| Ersthundehalterregistrierung (AMICUS) Besitzen Sie neu einen Hund? Dann lassen Sie sich als Hundehalter/in mit dem Online Formular auf AMICUS registrieren. Alternativ kann die Registrierung auch bei den Einwohnerdiensten erfolgen. Damit Ihr Hund beim Tierarzt gechipt werden kann, benötigen Sie die Personen-ID, welche Sie beim Einwohnerdiensterhalten werden. | Formular Amicus Eintragung | Registrierung online erledigen | |
| Freizeitanlagen In Therwil gibt es viele Sport- und Freizeitanlagen, die der Bevölkerung zum Teil zur freien Verfügung stehen. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Rubrik "Gemeinde und Wirtschaft" --> Kultur und Freizeit.
| Informationen zu Sport- und Freizeitanlagen | ||
| AHV-Zweigstelle Die Gemeindezweigstelle gibt lediglich Anmeldeformulare wie beispielsweise den Antrag für Ergänzungsleistungen ab und leitet die kontrollierten Formulare an die Sozialversicherungsanstalt Binningen weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist die Sozialversicherungsanstalt zuständig. | Website der Sozialversicherungsanstalt | ||
| Altersrente (AHV) Anmeldung Wer seine Altersrente beziehen will, sollte die Anmeldung etwa drei bis vier Monate vor Erreichen des Rentenalters einreichen, denn es kann einige Zeit dauern, bis die Ausgleichskasse die nötigen Unterlagen beschafft und die Höhe der Rente berechnet hat. | Informationen zur Altersrente (AHV) | ||
| Prämienverbilligung Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:
| Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung | ||
| Ergänzungsleistung Die Gemeindezweigstelle gibt das Anmeldeformular ab und leitet das kontrollierte Formular an die Sozialversicherungsanstalt Binningen weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist die Sozialversicherungsanstalt zuständig. | Antragsformular Ergänzungsleistung | ||
| Alterspolitik Im Jahr 2014 hat der Kanton Basel-Landschaft ein umfassendes Altersleitbild „Älter werden - gemeinsam gestalten“ für den Kanton, die Gemeinden und die Bevölkerung herausgegeben. Dieses wurde im Jahre 2023 revidiert. Dieses Leitbild ist in verschiedene Handlungsfelder unterteilt. Die Gemeinde Therwil möchte an diesen Handlungsfeldern seine Alterspolitik orientieren. Die Themen der Handlungsfelder im kantonalen Leitbild sind:
Das kantonale Altersleitbild können Sie unter folgendem Link beziehen: | Altersleitbild des Kantons Baselland | ||
| Sozialberatung Die Sozialberatung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Therwil offen, die sich in einer persönlichen Notlage befinden. Die Beratungsangebote erfolgen vertraulich und sind kostenlos. Wir kümmern uns im Vorfeld von gesetzlichen Massnahmen (Sozialhilfe) entweder um Möglichkeiten zu deren Verhinderung oder um eine personen- und sachgerechte Umsetzung.
Bei einzelnen Themen und in gewissen Situationen ist es sinnvoll, wenn die Beratung durch eine andere, spezialisierte Institution erbracht wird. Wir informieren Sie gerne über das bestehende Beratungsangebot. | |||
| Informations- und Beratungsstelle für Betreuung, Pflege und Alter Die Anlaufstelle Altersfragen Leimental wurde per 31.12.2021 aufgelöst. Im Rahmen der Umsetzung des Altersbetreuungs- und Pflegegesetzes (APG) im Kanton Basel-Landschaft haben sich die Leimentaler Gemeinden Biel-Benken, Bottmingen, Burg im Leimental, Ettingen, Oberwil und Therwil zur Versorgungsregionen BPA Leimental (Betreuung, Pflege, Alter) zusammengeschlossen. Seit Januar 2022 steht die Informations- und Beratungsstelle BPA Leimental allen ratsuchenden Personen mit Wohnsitz in einer der obengenannten Gemeinden zu den Themen Betreuung, Pflege und Alter kostenlos zur Verfügung. Die ausgewiesenen Fachpersonen unterliegen der Schweigepflicht und beraten Sie kompetent, empathisch und diskret. Ratsuchende Personen können sich zu den Themen Betreuung, Pflege und Alter direkt an die neue Informations- und Beratungsstelle wenden. BPA Leimental | Flyer BPA | Website für Betreuung Pflege Alter Leimental | |
| Alters- und Pflegeheim Blumenrain Die Stiftung Blumenrain bietet Pflege und Betreuung für betagte Menschen mit unterschiedlichen medizinischen und pflegerischen Bedürfnissen. Der stationäre Bereich umfasst an den Standorten Therwil, Ettingen und Flüh insgesamt 171 Betten. Für die Bereitstellung der ambulanten Unterstützung zu Hause ist die Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental zuständig. Die Spitex ist der Stiftung Blumenrain angehörig und steht im Einzugsgebiet von rund 34’000 Einwohnerinnen und Einwohnern täglich im Einsatz. Als Ergänzung zum ambulanten und stationären Bereich betreibt die Stiftung Blumenrain die Senioren -Tages- und Nachtstätte Leimental, in der täglich bis zu 12 Gäste, nachts zwischen 3 und 6 Gäste, betreut und unterstützt werden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des APH Blumenrain. | Informationen zur Aufnahme in Blumenrain | ||
| Polizei-Kooperation Birs-Leimental Die Polizei-Kooperation Birs-Leimental besteht aktuell aus den Gemeinden Aesch, Ettingen, Oberwil, Reinach und Therwil. Durch die Zusammenarbeit kann die Qualität im Bereich der öffentlichen Ordnung für die Bevölkerung der fünf Gemeinden beibehalten und weiterentwickelt werden. Es werden Synergien genutzt, um zwischen Donnerstagabend und Sonntagabend, eine 24-Stunden-Verfügbarkeit der Gemeinde-Polizei innerhalb aller Kooperationsgemeinden gewährleisten zu können. Die Polizistinnen und Polizisten haben dabei im gesamten Hoheitsgebiet der fünf Gemeinden die gleichen Kompetenzen. Damit die Kooperations-Polizeien für die Bevölkerung klar erkennbar bleiben, gibt es ein Logo mit Wiedererkennungswert. Dies ist auf den Patrouillenfahrzeugen und den Uniformen sichtbar mit einem gemeinsamen Logo sichtbar (siehe unten). Mehr Informationen zur Kooperation sehen Sie in diesem Film.
| Logo der Polizeikooperation Birs-Leimental | ||
| Spitex Die SPITEX Solothurnisches und Mittleres Leimental übernimmt im Auftrag der Gemeinden Ettingen und Therwil die Betreuung und Unterstützung der Bevölkerung in der spitalexternen Pflege. | Weitere Informationen zu Spitex | ||
| Sozialhilfe Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Sie umfasst persönliche und finanzielle Hilfe. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, die Betroffenen bei der Überwindung ihrer Notlage zu unterstützen und in ihrer Selbständigkeit zu stärken. Die Sozialen Dienste sind für die operative Umsetzung der Sozialhilfe in der Gemeinde Therwil zuständig. Sie bieten professionelle Beratung, informieren über Rechte und Pflichten und richten im erforderlichen Umfang Unterstützung aus. Die Art der Unterstützung wird gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt. Teilweise ist eine kostenlose Beratung bereits ausreichend, um wieder den Überblick zu erhalten. In anderen Situationen ist die Einreichung eines Gesuches um Sozialhilfeunterstützung erforderlich. Da die Sozialhilfe dem Subsidiaritätsprinzip folgt, wird finanzielle Hilfe nur gewährt, wenn sich die Betroffenen selbst nicht helfen können oder Leistungen von Dritten nicht rechtzeitig verfügbar sind. Die Betroffenen sind daher verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu unternehmen, um ihre Notlage zu überwinden. Die Rechtsgrundlagen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe im Kanton BL finden sich im Sozialhilfegesetz (SHG), der Sozialhilfeverordnung (SHV) und in der kantonalen Asylverordnung (kAV). | Merkblatt Asylgesetz und kaV Merkblatt Sozialhilfegesetz und Sozialhilfeverordnung Unterstützungsgesuch Sozialhilfe | ||
| Arbeitslosigkeit Bei Stellenverlust, für den Bezug von Arbeitslosenhilfe oder für die Vermittlung einer Arbeitsstelle melden Sie sich bitte direkt beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
| Adresse für Stellensuchende | ||
| Mietzinsbeitrag Gesuchsformular Die Gemeinde Therwil richtet an Familien und Alleinerziehende in bescheidenen finanziellen Verhältnissen Mietzinsbeiträge aus. Beitragsberechtigt sind auf Gesuch hin Familien und Alleinerziehende mit mindestens 1 im gleichen Haushalt lebenden minderjährigen oder in Erstausbildung stehenden Kind. Beitragsberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer sowie Ausländerinnen und Ausländer mit einer Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung oder mit einem Ausweis F oder S. Beitragsberechtigt ist, wer seit mindestens 2 Jahren im Kanton Wohnsitz hat. Die Bestimmungen zur Leistung von Mietzinsbeiträgen können gemäss untenstehenden Dokumenten (Verordnung und Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen) entnommen werden. Das Gesuch für Mietzinsbeiträge finden Sie ebenfalls untenstehend. | Gesuch Mietzinsbeitrag 2025 Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen Verordnung zum Reglement über die Ausrichtung von Mietzinsbeiträgen | ||
| Unentgeltliche Rechtspflege Für Informationen zum Thema unentgeltliche Rechtspflege ist der Kanton zuständig. | Weitere Informationen zur Unentgeltlichen Rechtspflege | ||
| Pflege und Betreuung Behinderte, kranke oder einsame Menschen sollen solange wie möglich in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können. Dazu benötigen sie zuhause Pflege und Betreuung. Diese Dienste werden vom Roten Kreuz Baselland zusammen mit den örtlichen Spitexanbietern angeboten. Die Versorgungsregion BPA Betreuung, Pflege, Alter, ist die Anlaufstelle für Fragen rund ums Alter. Hier geht's zur Broschüre. | Website der Spitex Solothurnisches und Mittleres Leimental https://www.bpa-leimental.ch/ | ||
| Suchthilfe und Prävention Die Fachkommission für Kinder- und Jugendförderung organisiert, realisiert und unterstützt sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Institutionen, die Projekte in diesem Bereich anbieten, können ein Gesuch um einen Unterstützungsbeitrag stellen. Mit dem Suchtkonzept 94, dessen Aktivitäten laufend auf die sich ergebenden Bedürfnisse ausgerichtet sind, werden präventive Massnahmen in den Bereichen Sucht und Gewalt unterstützt. Das Suchtkonzept basiert auf drei Stufen, der primären Prävention (Verhinderung von Neueinstiegen), der sekundären Prävention (Früherkennung von Abhängigkeiten) und der tertiären Prävention (Schadensbegrenzung). Schliesslich werden mit geeigneten Massnahmen Ausstieghilfen unterstützt. Die Hilfeleistungen sind ganzheitlich ausgerichtet und umfassen alle Lebensbereiche wie Familie, Schule, Lehre, Beruf sowie organisierte und offene Freizeitbereiche. Die Fachkommission für Kinder- und Jugendförderung organisiert, realisiert und unterstützt aufgrund des Suchtkonzeptes 94 sucht- und gewaltpräventive Veranstaltungen. Die im Konzept enthaltenen Massnahmen dienen der Ergänzung bestehender Angebote und sind dazu geeignet, Lücken zu schliessen, die durch kantonale oder nationale Aktivitäten nicht abgedeckt sind. | Weitere Informationen zur Suchtprävention | ||
| Pilzkontrolle Eine Übersicht der Pilzkontrollstellen finden Sie hier. | Pilzkontrollstelle finden | ||
| Wasserversorgung Wir versorgen die Haushaltungen sowie die Industrie- und Gewerbebetriebe mit Trinkwasser. Ausserdem werden die zahlreichen schönen Dorfbrunnen mit Trinkwasser gespeist.
| Abwasserreglement Formular - Wasseranschluss - Gesuch Wasserreglement | Website Wasserwerk Reinach und Umgebung | |
| Kindergarten Der Kindergarten ergänzt die Erziehung in der Familie. Er fördert die Kinder in ihrer kreativen, seelisch-geistigen und körperlichen Entfaltung sowie in ihrer Gemeinschaftsfähigkeit. Er nimmt dabei Rücksicht auf die individuelle Verschiedenheit der Kinder. Der Kindergarten hat ferner die Aufgabe, die Kinder zur Schulfähigkeit hinzuführen und die Grundlage für sinnvolles Lernen in der Primarschule zu schaffen. Die Einschulung erfolgt mit dem vollendeten 4. Altersjahr in den obligatorischen zweijährigen Kindergarten. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule und ist Teil des 1. Zyklus des Lehrplans Volksschulen Basel-Landschaft. | Informationen zum Kindergarten | ||
| Primarschule Die Primarstufe vermittelt den Schülerinnen und Schülern eine stabile Grundausbildung und bereitet sie auf den Besuch der Sekundarschule vor. Sie fördert die Persönlichkeitsentwicklung und die Selbstständigkeit ihrer Schülerinnen und Schüler. | Informationen zur Primarschule | ||
| Sekundarschule Die Sekundarschule Therwil wird von Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinden Biel-Benken, Therwil und Ettingen besucht. Sie werden auf den drei Niveaus KK, A, E und P unterrichtet. | Informationen zur Sekundarschule | ||
| Benutzung öffentlichen Grundes (Allmendbewilligung) Die Benützung eines öffentlichen Areals für private oder kommerzielle Zwecke ist bewilligungspflichtig. Das entsprechende Gesuchsformular kann online oder bei der Bauabteilung bezogen werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Werkhof-Team gerne zur Verfügung. | Formular - Allmendbenutzung - Gesuch Formular - Zustandsprotokoll Umgebung Bauplatz | ||
| Dorfplatz Für jede Veranstaltung auf dem Dorfplatz, egal wie gross diese ist und wie lange diese dauert, muss ein entsprechendes Belegungsgesuch ausgefüllt und frühzeitig bei der Abteilung "Kultur/Freizeit" eingereicht werden (analog zu den gemeindeeigenen Räumlichkeiten).
Belegung durch Grossanlass Grossanlässe dauern länger als vier Stunden und belegen den gesamten Dorfplatz, allenfalls sogar die Parkstrasse. Über diese Anlässe entscheidet immer der Gemeinderat. Für die Nutzung wird die Einreichung eines schriftlichen Antrags inklusive Betriebskonzept vorausgesetzt (gemäss 1.1 der Weisung zur Benutzung des Dorfplatzes). Sämtliche Unterlagen sind mindestens drei Monate vor dem Anlass bei der Gemeinde einzureichen.
Preis: 200.00 pro Tag
Belegung durch Kleinanlass Kleinanlässe dauern nicht länger als vier Stunden und belegen nur einen Teil des Dorfplatzes. Über diese Anlässe kann die Abteilung "Kultur/Freizeit" direkt entscheiden und es fallen bei einem gemeinnützigen Zweck keine Gebühren an. Dient der Anlass einem kommerziellen Zweck, so wird eine Gebühr von CHF 50.00 erhoben.
Bei Mitgliedern des Gewerbevereins Therwil und des Vereins "d'Verein vo Därwil" entfällt diese Gebühr. Preis: CHF 50.00
| Formular - Benützung Dorfplatz für Grossanlanlass - Gesuch Formular - Benützung Dorfplatz für Kleinanlanlass - Gesuch Weisung über die Benutzung des Dorfplatzes | ||
| Benutzung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen Die Räumlichkeiten in der Übersicht finden Sie hier. Die Mietpreise können der Gebührenordnung entnommen werden. Bei Fragen zur Nutzung oder der Gebührenkategorie geben wir Ihnen gerne Auskunft. Aufgrund der grossen Nachfrage empfehlen wir Ihnen, sich möglichst frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir die Reservation vornehmen können. Für jede Nutzung muss mindestens ein Monat vor Veranstaltungstermin ein schriftliches Belegungsgesuch eingereicht werden. Preis: gemäss Benützungs- und Gebührenordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen | Benützungsordnung für Gebäude, Anlagen und Einrichtungen Formular - Benützung Dorfplatz für Grossanlanlass - Gesuch Formular - Benützung Dorfplatz für Kleinanlanlass - Gesuch Formular - Benützung von öffentlichen Gebäuden und Anlagen - Gesuch | Räumlichkeiten in der Übersicht | |
| Gelegenheitswirtschaft- und Freinachtbewilligung Für alle privaten und öffentlichen Veranstaltungen, bei welchen Essen und Getränke verkauft werden, ist mindestens 14 Tage vor dem Anlass ein Gelegenheitswirtschafts- und bei Bedarf ein Freinachtsgesuch bei der Gemeindepolizei einzureichen. Die Bewilligung zum Betrieb einer Gelegenheitswirtschaft berechtigt zum Verkauf von warmen und kalten Speisen ausserhalb eines Restaurants (Festbetrieb etc.) sowie von Getränken gemäss den Angaben auf dem Bewilligungsentscheid. Die Freinachtbewilligung berechtigt zum Überwirten bis zum angegebenen Zeitpunkt. Die in der Bewilligung gemachten Auflagen sind durch die Gesuchstellenden in jedem Fall zu beachten und einzuhalten. Die Bewilligung kann wiederrufen werden, wenn die gesetzlichen Bestimmungen oder die der Auflagen nicht eingehalten werden.
Preis Gelegenheitswirtschaftsbewiligung: bis 50 Plätze/Pers. CHF 50.00/Tag bis 150 Plätze/Pers. CHF 100.00/Tag bis 300 Plätze/Pers. CHF 150.00/Tag bis 500 Plätze/Pers. CHF 200.00/Tag bis 1000 Plätze/Pers. CHF 250.00/Tag bis 2000 Plätze/Pers. CHF 350.00/Tag ab 2000 Plätze/Pers. CHF 500.00/Tag
Preis Freinachtsbewilliung: bis 01:00 / 02:00 Uhr CHF 30.00 pro Freinacht bis 03:00 CHF 40.00 pro Freinacht bis 04:00 CHF 45.00 pro Freinacht bis 05:00 CHF 50.00 pro Freinacht | Formular - Bewilligung Freinacht- und Gelegenheitswirtschaft - Gesuch | ||
| Lotto / Lotterie Das Antragsformular für die Tombola- / Lottobewilligung können Sie auf der Webseite des Kantons Baselland herunterladen. | Weitere Informationen auf der Website des Kanton Basellands | ||
| Tombola Das Antragsformular für die Tombola- / Lottobewilligung können Sie auf der Webseite des Kantons Baselland herunterladen. | Weiterführende Informationen zur Tombola | ||
| Plakate Die gemeindeeigenen Plakatwände stehen den Therwiler Vereinen für Publikationen gratis zur Verfügung.
Für den Plakataushang ist das Reglement über Reklamen und Plakatanschlagstellen der Gemeinde Therwil massgebend. | Merkblatt - Plakate im Gemeindeaushang Reklamereglement | ||
| Veranstaltung im Wald Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:
Die Gemeindepolizei Therwil steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung. | Formular - Veranstaltung im Wald - Meldung | ||
| Märkte Hallenflohmarkt
Anmeldeformulare zu den Märkten finden Sie hier. | Weiterführende Informationen zu den Märkten | ||
| Feuerungskontrolle Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gemeinde überwacht den Vollzug und ordnet entsprechende Massnahmen an. Die Gemeinde Therwil ist in zwei Sektoren eingeteilt – Sektor Ost (Marchbach bis Reinach) und Sektor West (Marchbach bis Biel-Benken).
Die amtliche Feuerungskontrolle wird in Therwil durchgeführt durch: Fred Senn AG | Grenzwerte | Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft | |
| Strassenbeleuchtung (Störungsmeldung) Defekte Strassenlampen können während der Öffnungszeiten telefonisch (Tel. 061 725 21 21) oder via Online-Schalter „Störungsmeldung Strassenbeleuchtung“ gemeldet werden. Bitte teilen Sie uns nebst dem Strassenamen auch die Kandelaber-Nummer mit. Diese Nummer ist auf jeder Strassenlampe auf Augenhöhe angebracht. Der Werkhof wechselt die Leuchtkörper bei den defekten Lampen einmal pro Woche aus (während der Sommerferien jede zweite Woche). Stellen Sie fest, dass die Lampe trotz Ihrer Meldung und der verstrichenen Frist noch immer nicht ordnungsgemäss funktioniert, bitten wir Sie, uns nochmals zu kontaktieren. In diesem Fall werden wir zusätzlich zum Leuchtmittel auch das Vorschlaggerät auswechseln. Für Ihre Mithilfe bedanken wir uns herzlich. | Formular Störungsmeldung Strassenbeleuchtung | Defekte Strassenbeleuchtung online melden | |
| Leitungskataster Die Gemeinde führt einen eigenen Leitungskataster, in dem alle Leitungen im öffentlichen Areal bis ans private Gebäude eingetragen werden. Der Leitungskataster wird vom Jermann Ingenieure und Geometer AG, Arlesheim, nachgeführt. Bei allfälligen Fragen betreffend Leitungserhebungen oder Leitungseinmessungen wenden Sie sich bitte direkt an das Ingenieurbüro (Tel.: 061 706 93 93, E-Mail: info@jermann-ag.ch). | Website der Firma Jermann Ingenieure und Geometer AG | ||
| Förderbeiträge Sonnenkollektoren Das Gute kommt von oben Die Wassererwärmung ist der zweitgrösste Energieverbraucher im Haushalt. Mehr als die Hälfte der dafür nötigen Energie kann mit Sonnenkollektoren erzeugt werden. Im Sommer sind es sogar über 90 Prozent. So spart eine Solaranlage etwa 3000 kWh Energie pro Jahr, das entspricht der Menge, die ein Vier-Personen-Haushalt jährlich fürs Waschen, Kochen, Backen, Kühlen, Fernsehen und die Beleuchtung verbraucht. Ein sinnvoller Beitrag zum Klimaschutz, der Zeichen setzt, Ressourcen und Energie spart – und unabhängig macht. Stellen Sie Ihr Gesuch hier | Informationen zu Förderbeiträge Sonnenkollektoren | ||
| Wasseranschlussgesuch Offizielles Gesuch als pdf-Formular für ein Wasseranschlussbegehren der Gemeinde Therwil. Zusätzlich zum Formular sind dem Gesuch beizulegen:
Preis: 10% der kantonalen Baubewilligungsgesbühr (max. CHF 500.00) | Abwasserreglement Formular - Wasseranschlussgesuch Wasserreglement | Formular für das Wasseranschlussgesuch | |
| Kanalisationsbegehren Für ein Kanalisationsbegehren benötigen wir im pdf-Format:
Das Formular können Sie hier unten direkt ausfüllen. Preis: 40% der kantonalen Baubewilligungsgebühr | Formular - Kanalisationsbegehren | Kanalisationsbegehren stellen | |
| Kabelfernsehen Unsere Gemeinde ist am Kabelnetz der Gemeinschaftsantennenanlage (GGA) angeschlossen. Über das Kabelnetz können Sie zahlreiche Fernseh- und Radioprogramme empfangen. Zudem besteht die Möglichkeit eines Internetanschlusses über dieses Netz.
| Formular - GGA Anschluss- Gesuch | ||
| Abfallentsorgung Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine entnehmen Sie dem Entsorgungskalender (siehe unten), den wir jedes Jahr in die Haushaltungen verteilen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft. | Abfallreglement Entsorgungskalender Therwil 2025 | Weiterführende Informationen zur Abfallentsorgung | |
| Festhütten mieten Die Bürgergemeinde Therwil verfügt über zwei Festhütten, die für private Zwecke gemietet werden können. Die Lokalitäten stehen allen Personen offen, wobei Therwiler Bürger/innen gegenüber Dritten der Vorzug gegeben wird, sei es in Bezug auf die Vergabe als auch bezüglich Mietpreis. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Bürgergemeinde. | Festhütten mieten - Website der Bürgergemeinde Therwil | ||
| Kleinbaugesuch Bauten und Anlagen, die dem kleinen Bewilligungsverfahren der Gemeinde unterstehen Für folgende Kleinbaugesuche gemäss den Vorschriften der § 92 und 94 der Verordnung zum Kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz ist das Ressort Hochbau zuständig.
§92 Zuständigkeit 1 Der Gemeinderat erteilt Baubewilligungen für: a. freistehende Kleinbauten ohne Feuerungsanlagen innerhalb der ausgeschiedenen Bauzonen, sofern die Kleinbaute nicht (Bei den Familiengärten in der Au und an der Reinacherstrasse gilt als maximale Grundfläche 8.75 m² (Zonenreglement Landschaft der Gemeinde Therwil, §6)) b. Fahrnisbauten mit vorübergehender Zweckbestimmmung. c. Einfriedigungen zwischen Nachbarparzellen sowie an Verkehrsflächen mit Zustimmung des jeweiligen Strasseneigentümers. d. Antennenanlagen für Funk- und Fernsehempfang. e. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an geschützten Gebäuden nach Anhörung der Denkmalpflege. f. Unterhaltsarbeiten und Renovationen an Bauten und Anlagen in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer g. Umfangreiche Bauplatzinstallationen mit Kantinen und Schlafbaracken. 2 Für forstliche Waldstrassen und Maschinenwege sowie für nicht-forstliche Kleinbauten und Kleinanlagen im Waldareal gelten die Vorschriften der kantonalen Waldgesetzgebung.
§94 Bauten und Anlagen, die keiner Baubewilligung bedürfen 1 Keiner Baubewilligung bedürfen: a. Bauten und Anlagen, die nach der eidgenössischen Gesetzgebung nicht der kantonalen Bauhoheit unterliegen; b. Unterhaltsarbeiten an Bauten und Anlagen, sofern diese nicht in der Kernzone, innerhalb eines Quartierplanes oder einer c. geringfügige bauliche Änderungen im Innern von Gebäuden (ohne Aussenwirkung); d. der Einbau von Haushaltapparaten und von Inneneinrichtungen nicht gewerblicher Art; e. Solaranlagen, sofern diese nicht in einer Kernzone, einer Ortsbildschutzzone, einer Denkmalschutzzone oder auf einem f. Stützmauern bis maximal 1,20 m Höhe generell sowie geringfügige Terrainveränderungen im Rahmen der ortsüblichen g. im ortsüblichen Rahmen Anlagen der Garten- oder Aussenraumgestaltung wie Wege, Treppen, Brunnen, Teiche (geltende h. Umnutzungen in Gewerbezonen, falls dies mit geringen Auswirkungen auf Verkehr und Umwelt verbunden ist. Diese sind der i. freistehende Velounterstände in Leichtbauweise ausserhalb von Kernzonen, Ortsbild- und Denkmalschutzzonen sowie 2 Die Errichtung von baubewilligungsfreien Bauten und Anlagen entbindet nicht von der Einhaltung aller übrigen Bauvorschriften.
§94a Meldepflicht für Solaranlagen 1 Solaranlagen in Bau- und in Landwirtschaftszonen, die keiner Baubewilligung bedürfen, sind meldepflichtig. 2 Die Meldung hat mindestens 30 Tage vor Baubeginn schriftlich an das Bauinspektorat zu erfolgen, bei welchem das Formular «Meldung Solaranlage» bezogen oder vom Internet unter www.bauinspektorat.bl.ch heruntergeladen werden kann. Wichtig: Für die Bewilligung von Stützmauern und Einfriedigungen entlang von Gemeindestrassen ist die Zustimmung der Gemeinde nötig. Deshalb ist ein entsprechendes Kleinbaugesuch einzureichen. Wir empfehlen, sich vor der Erstellung von bewilligungsfreien Bauten und Anlagen über die geltenden Bau- und Zonenvorschriften zu erkundigen. Dies ist besonders wichtig in Bezug auf Grenzabstände und Höhe der Bauten. Die Information der Nachbarschaft ist in jedem Fall Sache der Bauherrschaft.
| Formular - Kleinbaugesuch | ||
| Baugesuch Das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz (RBG) und die dazugehörende Verordnung regeln, welche Bauten
Kleinbaugesuche (Gartenhäuschen, Velounterstand etc.) unterstehen dem Bewilligungsverfahren der Gemeinde. (Kleinbaugesuch) | Formulare für das Baugesuchsverfahren | ||
| Randsteinabsenkung Die Absenkung von Randsteinen bei Einfahrten ist bewilligungspflichtig. Das entsprechende Formular finden Sie untenstehend.
Preis: nach effektiven Aufwand | Formular - Randsteinabsenkung - Gesuch | ||
| Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bauplatzes Vor der Installation einer Baustelle hat die Bauherrschaft oder deren Vertretung mit dem Leiter Werkhof Kontakt aufzunehmen (Tel. 079 219 78 12). An einer gemeinsamen Begehung wird ein Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen, Anlagen und Bäume in der Umgebung des Bauplatzes erstellt. Für Schäden, die durch ausführende Unternehmer verursacht wurden, haftet die Bauherrschaft. Nach Beendigung der Bauarbeiten laden die Bauherrschaft oder deren Vertretung zu einer Schlussabnahme ein. Falls eine vorgängige Begehung unterlassen wurde, geht die Gemeinde davon aus, dass allfällige, bei der Schlussabnahme festgestellte Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstanden sind. Die anfallenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen. | Formular - Zustandsprotokoll Umgebung Bauplatz | Formular Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bau | |
| Reklamegesuch Wenn Sie an der Fassade Ihres Geschäfts, Ladens oder Bürogebäudes eine Reklametafel, Firmenschrift oder Leuchtreklame anbringen resp. auf Allmend eine Aussenreklame (Plakatstellen, Werbefahnen etc.) aufstellen möchten, dann benötigen Sie eine Bewilligung der Gemeinde. | Formular - Reklamegesuch | ||
| Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet (Aufgrabungsgesuch) Für Aufgrabungen im Strassenbereich wird eine Bewilligung der Gemeinde Therwil benötigt. Das Gesuchsformular muss mindestens drei Wochen vor dem geplanten Baubeginn eingereicht werden. | Formular - Aufgrabungsgesuch | ||
| Amtliche Vermessung Die amtliche Vermessung dokumentiert laufend aktuell das Grundeigentum, indem sie Grundstücksgrenzen definiert, sowie Gebäudestandorte, Gewässerläufe oder Waldränder erfasst und nachführt. Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.
Kontakt:
| Weiterführender Link zu Jermann Ingenieure + Geometer AG | ||
| Grundbuch Das Grundbuch ist nichts anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden. Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet damit die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken. Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim. | Grundbuchamt BL | ||
| Zonenpläne | Teilzonenplan Siedlung Ortskern Teilzonenplan Zentrum Zonenplan Landschaft Zonenplan Siedlung | ||
| GIS (Geoinformationssystem) GeoView BL ist das GIS (Geoinformationssystem) des Kantons Basel-Landschaft. Es ist ein Auskunftssystem, mit welchem räumliche Daten in einer Karte dargestellt und deren Eigenschaften abgefragt werden können. | Online GIS des Kantons Baselland | ||
| Verkehrsanlagen Für grössere Bauarbeiten, Neubauten und für Verkehrsberuhigungsmassnahmen ist das Ressort Tiefbau zuständig. | Strassenreglement | ||
| Schiesspflicht Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden. Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten. | Weitere Informationen zur Schiesspflicht | ||
| Fundwesen Fundsachen können bei der Polizei Basel-Landschaft oder beim Fundbüro und Verwertungsdienst in Liestal abgegeben werden. Verlorenes mit easyfind einfach finden. Easyfind ist eine e-Government-Anwendung für den nationalen Fundservice Schweiz. Suchen Sie online nach verlorenen Gegenständen.
| Fundwesen | ||
| Nachtparkkarte beantragen Verfügen Sie über keinen privaten Abstellplatz und parkieren Sie Ihr Motorfahrzeug auf öffentlichem Grund? Die Gebührenpflicht basiert auf dem Prinzip der Selbstdeklaration. Das heisst, wer neu gebührenpflichtig wird, hat dies der Gemeinde innert 30 Tagen zu melden.
| Formular Nachtparkkarte Reglement über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund | Nachtparkkarte online beantragen | |
| Anwohnerparkkarte beantragen Diverse Strassen und Quartiere in Therwil sind als "blaue Zone" signalisiert. Gemäss dem Parkierungsreglement der Gemeinde Therwil haben Anwohner/innen der entsprechenden Strassen in der blauen Zone Anspruch auf eine kostenlose Parkkarte (Anwohnerparkkarte) pro Fahrzeug. | Formular Anwohnerparkkarte Formular Nachtparkkarte | Anwohnerparkkarte online bestellen | |
| Fahrbewilligung Froloo Grundsätzlich gelten auf den Gemeindestrassen die vorhandenen Signalisationen und Markierungen. Die Gemeindepolizei Therwil hat die Aufgabe, die Einhaltung dieser Vorschriften zu kontrollieren und Verstösse gegebenenfalls zu ahnden. Gleichzeitig kann sie jedoch Ausnahmen bewilligen. Wer beispielsweise eine Fahrt auf einer mit einem Fahrverbot belegten Strasse durchführen will, muss vorgängig die dafür nötige Bewilligung bei der genannten Amtsstelle einholen. Andernfalls kann bei Feststellung der Zuwiderhandlung eine Ordnungsbusse ausgesprochen werden.
Landeigentümern, welche zum Erreichen ihres Grundstückes eine Fahrbewilligung benötigen, kann eine Fahrbewilligung erteilt werden. Folgende Fahrten im signalisierten Fahrverbot bedürfen keiner Bewilligung:
Halten Sie für die Kontaktaufnahme mit der Gemeindepolizei Therwil folgende Angaben bereit:
Die Fahrbewilligung muss bei der Gemeindepolizei Therwil oder am Schalter der Einwohnerdienste abgeholt werden und wird nicht per Post verschickt. | Formular Fahrbewilligung | Fahrbewilligung online beantragen | |
| Beratungsstelle für Unfallsicherheit Die bfu-Sicherheitsdelegierten sind dank ihrer Ausbildung die Spezialisten für Unfallprävention in den Gemeinden. Ihre Aufgabe ist es, auf lokaler Ebene die praktische Sicherheitsarbeit zu fördern. Sie sind Ansprechpersonen für Fragen zur Unfallverhütung im Strassenverkehr, Sport, Haus und in der Freizeit. | Website der bfu | ||
| Kontoauszug bestellen (Gemeindesteuern) | Formular Kontoauszug bestellen | Gemeindesteuer Kontoauszug bestellen Staats- und Bundessteuer Kontoauszug bestellen | |
| Betreibung Löschung Eintrag | Formular Löschungsantrag Betreibungsregister | Löschungsantrag Betreibungsregister Online | |
| Steuererlassgesuch Informationen zum Steuererlassgesuch erhalten Sie auf der Webseite des Kantons. | Merkblatt Steuererlass | ||
| Fristerstreckung für die Steuererklärung Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt. Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und der Staatssteuerrechnung belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Dies ist auch online möglich. | Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen | ||
| Vertretungsvollmacht Steuern | Formular - Vertretungsvollmacht Steuern | ||
| Zahlungsvereinbarung Es sind maximal 12 Raten möglich, die 1. Rate ist fällig per Ende des Monats, in dem das Gesuch eingereicht wurde. Zahlungsabkommen können nur auf definitive Steuerrechnungen erfolgen! Falls Sie spezielle Zahlungsmodalitäten wünschen, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Ansonsten erhalten Sie die entsprechenden Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die Verzugszinsen werden nach Zahlung der gesamten Forderung separat in Rechnung gestellt. | Formular Zahlungsvereinbarung Steuern | Zahlungsvereinbarung Gemeindesteuern online abschliessen Zahlungsvereinbarung Staats- und Bundessteuer | |
| Strafanzeige Informationen zu Strafanzeigen erhalten Sie bei der Kantonspolizei Basellandschaft. | Polizei Basellandschaft Kreis West | ||
| Beistandschaft Die Beistandschaft auf eigenes Begehren ist die mildeste und auf eine umfassende Fürsorge angelegte vormundschaftliche Massnahme, die von Dauer sein kann. Sie kann zur persönlichen Fürsorge wie zur umfassenden Vermögensverwaltung angeordnet werden. | Website der KESB Baselland | ||
| Bewerbung für kommunale (Fach-) Kommission Sind Sie interessiert daran, in einer der diversen Kommissionen der Gemeinde Therwil mitzumachen? | Formular - Bewerbung für Fachkommissionen, Kommissionen etc. | online Bewerbungsformular für Kommissionen | |
| Majorzwahl Bewerbung Dieses Formular muss für Wahlvorschläge bei Majorzwahlen ausgefüllt und bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden. | Formular - Wahlvorschlag Majorzwahl | ||
| Proporzwahl Bewerbung Einheitsformular zur Einreichung von Wahlvorschlägen bei Proporzwahlen (Gemeindekommission). | Formular - Wahlvorschlag Proporzwahl | Formular für Proporzwahl | |
| Abstimmungsunterlagen bestellen (Duplikat) Adresse: Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil Telefon: 061 725 21 21 Telefax: 061 721 11 85 E-Mail: ewd@therwil.ch
Haben Sie Ihre Abstimmungs-/Wahlunterlagen verloren oder haben keine erhalten? Es besteht die Möglichkeit, eine Kopie (Duplikat) ausstellen zu lassen. Eine Herausgabe dieser Kopie ist aber nur bis zum Montag vor dem Abstimmungswochenende möglich. Dazu müssen Sie mit einem amtlichen Ausweis persönlich beim Schalter der Einwohnerdienste vorbei kommen. Das Duplikat wird Ihnen gegen Unterschrift ausgehändigt. | |||
| Kommunaler Richtplan Wie soll sich Therwil in Zukunft entwickeln? Der Gemeinderat Therwil plant vorausschauend, mit dem Ziel, den typischen Charakter unseres Dorfes langfristig zu erhalten. Dabei stellen sich verschiedene Fragen: Welche massvolle bauliche Entwicklung soll in den nächsten zwanzig Jahren zugelassen werden, damit Therwil auch in Zukunft das «Dorf» im Herzen des Leimentals bleibt? Welchen Spielraum bieten die heute bestehenden Bauzonen? Wie stark soll die Bevölkerungszahl von Therwil weiter wachsen? Der Richtplan zeigt Lösungsansätze und Realisierungsmöglichkeiten auf und stellt die Auswirkungen transparent dar. Er ist behördenverbindlich und eine wichtige Grundlage für die spätere Zonenplanung, die grundeigentümerverbindlich ist. | Kommunaler Richtplan | Projekte: Kommunaler Richtplan | |
| Friedensrichter Zivilprozesse, d.h. Klagen auf Forderungen, Schadenersatz, Nachbarrecht, etc. (und auch Ehrverletzungsprozesse) nehmen ihren Anfang in der Regel beim Friedensrichteramt am Wohnsitz der beklagten Partei, worauf die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter die Parteien zu einem Schlichtungsversuch vorlädt und den Streit - soweit es nicht um mehr als CHF 2'000.- geht - auch entscheiden kann. Misslingt der Schlichtungsversuch in Fällen, in denen die Friedensrichterin bzw. der Friedensrichter keine Entscheidung fällen darf, kann der Kläger den Fall vor das zuständige Zivilkreisgericht weiterziehen. Direkt vor das Zivilkreisgericht, d.h. ohne Anrufen des Friedensrichters, sind u.a. folgende Streitigkeiten zu bringen: Streitigkeiten aus Wohnungs- und Geschäftsraummiete oder wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung am Arbeitsplatz sind weder beim Friedensrichteramt noch beim Zivilkreisgericht, sondern bei den entsprechenden Schlichtungsstellen in Liestal anzubringen: In Therwil ist für das Friedensrichteramt zuständig: Herr | Webseite des Kantons BL - Friedensrichter | ||
| Wasser- und Abwasser-Gebührenrechnung Anfangs Jahr werden die Wasser-, Abwasser und GGA-Gebühren des vergangenen Jahres in Rechnung gestellt. Per Mitte Jahr erfolgt eine Akontorechnung. Der Betrag entspricht ungefähr 50 % der letztjährigen Schlussrechnung Wasser-, Abwasser- und GGA-Gebühren, ohne Berücksichtigung des Akontoabzugs. | Formular - GGA Anschluss- Gesuch Formular - Wasseranschluss - Gesuch Formular Deplombierung des GGA-Anschlusses Formular Plombierung des GGA-Anschlusses | ||
| Kindes- und Erwachsenenschutz Die Aufgaben für die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden ergeben sich aus Bundesrecht (Zivilgesetzbuch: ZGB) sowie aus kantonalem Recht (Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches BL: EG ZGB). Die KESB ist für sämtliche erstinstanzliche Entscheide im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes zuständig und hat folgende Aufgaben:
| Website der KESB Leimental | ||
| Gemeinde- und Schulbibliothek | Gemeinde- und Schulbibliothek Therwil Webseite der Gemeindebibliothek Therwil | ||
| Brockenstube Im Sortiment der Therwiler Brockenstube, an der Alemannenstrasse 20, finden Sie praktische und schöne Gegenstände fürs tägliche Leben, verschiedenste Sammlerstücke und Antiquitäten zu günstigen Preisen. Die Einnahmen kommen vornehmlich gemeinnützigen Einrichtungen der Gemeinde Therwil zugute. | Webseite der Brockenstube Therwl | ||
| Wärmeverbund Leimental AG Die Wärmeverbund Oberwil-Therwil AG wurde 1994 gegründet. Sie versorgt über zwei Energiezentralen öffentliche und private Liegenschaften in Oberwil und Therwil mit Komfortwärme. Angeschlossen sind unter anderem Schulhäuser, ein Einkaufscenter sowie die Gemeindeverwaltung und rund 100 weitere, private Liegenschaften. Die Länge des Trasses misst aktuell rund sechs Kilometer. 2018 hat der Verwaltungsrat der Erhöhung des Aktienkapitals um eine Million Franken auf 2,025 Millionen Franken zugestimmt. Die Primeo Wärmeholding AG ist neu mit 60,2 Prozent Mehrheitsaktionärin. Die Gemeinden Oberwil (25,2 Prozent) und Therwil (14,6 Prozent) bleiben weiterhin Aktionäre der Gesellschaft. Der Wärmeverbund Oberwil-Therwil hat 2019 für 6,2 Millionen Franken die Wärmezentrale im Areal der ARA Birsig um- und ausgebaut, ein Hackholzsilo und zusätzliche Wärmespeicher realisiert sowie zwei Holzkessel und eine neue Wärmepumpe installiert. Die Wärmepumpe nutzt als Wärmequelle das gereinigte Abwasser der ARA Birsig. Zudem wurde der Ölkessel für die Notversorgung erneuert. So lässt sich der Verbund grösstenteils mit erneuerbaren Energien versorgen. Mit dem Um- und Ausbau der Energiezentrale konnte der Anteil an erneuerbarer Energie auf 70 Prozent gesteigert werden. Die Wärmeversorgung kann dadurch noch effizienter, umweltfreundlicher und wirtschaftlicher betrieben werden. Jedes Jahr werden rund 126 Tonnen Heizöl eingespart. Die Abgase aus den Holzkesseln werden abgekühlt und die Wärme rückgeführt. Die Staubpartikel lassen sich bis zu 99 Prozent durch einen Nasselektronenfilter zurückhalten. Der Verbund wird fortlaufend ausgebaut: 2019 wurde das neue Primarschulhaus «Wilmatt» an den zentralen Verbund angeschlossen. 2020 war das Alters- und Pflegeheim «Blumenrain» an der Reihe. Zukünftig sind weite Anschlüsse von bestehenden Quartierverbünden an den zentralen Verbund geplant. So die Schulanlagen «Känelmatt» und «Mühleboden» sowie das Benkenschulhaus. Auch für private Immobilien besteht eine Anschlussmöglichkeit. Klicken Sie bitte auch oben auf der Seite auf "Film WOT: Der Wärmeverbund Oberwil-Therwil", der im Rahmen der Reihe "Therwil Aktuell" im März 2021 produziert wurde. Anteil an der Wärmeproduktion: Wärmepumpe: 32% (Leistung ca. 1200-1500 kW)
Bei Fragen: Primeo Energie Tel. 061 415 42 02 | Webseite der Primeo Energie | ||
| Familienzentrum Therwil Wer ist das Familienzentrum? Wir sind ein finanziell, konfessionell und politisch unabhängiger Verein von Müttern und Vätern. Unser Verein wurde im Januar 2013 aus dem Bedürfnis heraus gegründet, einen Begegnungsort zu schaffen und bestehende Angebote für Familien unter einem Dach zu vereinen. Das Familienzentrum Piazza in Therwil eröffnete am Samstag, 25. April 2015. Was bietet das Familienzentrum?
| Familienzentrum Therwil | ||
| Erwachsenenbildung | /de/bildung/erwachsenenbildung/index.php | ||
| Computer-Café Therwil Das Computer-Café Therwil ist eine Veranstaltungsreihe, die von der Gemeindeverwaltung Therwil unter dem Patronat der Fachkommission für Altersfragen organisiert wurde. Zweck des Computer-Cafés ist es, Wissen und Praxis im Zusammenhang mit Computern durch persönliche Begegnungen auszutauschen und zu vermitteln. Wir möchten einen Begegnungsort schaffen, wo Seniorinnen und Senioren miteinander und voneinander rund um das Thema Computer lernen und Neues entdecken können. Die Veranstaltungsdaten und Themen werden immer im BiBo und im Veranstaltungskalender dieser Webseite publiziert. Das Computer-Café findet normalerweise am letzten Montag oder Freitag im Monat statt. Alle sind willkommen: bereits geübte Computer-Nutzerinnen und -Nutzer sowie Anfängerinnen und Anfänger! Die Teilnahme kostet CHF 10.-- inkl. Mineralwasser und Kaffee. Eine Anmeldung per Email ist bis auf weiteres notwendig unter computercafe@therwil.ch | /de/aktuelles/Beilagen-zu-Meldungen/BiBo-Computer-Caf-Therwil-klein.pdf | Veranstaltungskalender der Gemeinde Therwil | |
| Schulferienbetreuung (Kinder 4 - 14 Jahre) Seit dem 1. Januar 2019 bietet die Gemeinde Schulferienbetreuung an. Alle Informationen zu diesem Thema finden Sie hier (Rubrik Bildung --> Schulferienangebote) | Schulferienbetreuung | ||
| NeuzuzügerInnen Herzlich willkommen in Therwil! Danke, dass Sie sich bei uns angemeldet haben. Eine Übersicht der Unterlagen und Informationen für Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger finden Sie unten angehängt. | Broschüre zum Leimental Unterlagen für NeuzuzügerInnen 2025 | ||
| Kinderbetreuung Wohin mit den Kindern, wenn die Eltern arbeiten? Es gibt diverse Betreuungsangebote in Therwil, teilweise sind sie durch die Gemeinde subventionsberechtigt: Verein Tagesfamilien Therwil Tagesheim Kinderschloss Therwil Kindertagesstätte Kinderwunderland GmbH Kita Valdeshamou Kita BrummBär Infos zu weiteren Angeboten wie Spielgruppen etc. finden Sie im Wegweiser Gesellschaft und Soziales. | Verordnung zu den Gemeindebeiträgen Kindertagesstätten | ||
| Schulsozialarbeit Das Angebot der Schulsozialarbeit beinhaltet für die Schülerinnen und Schüler Beratung und Unterstützung bei persönlichen Problemen und sozialen Konflikten. Auch Klasseninterventionen und Prävention zählen zum Aufgabengebiet in der Schule. Eltern können die Schulsozialarbeit in Anspruch nehmen, wenn es um erzieherische Fragen oder familiäre Schwierigkeiten geht, aber auch wenn zwischen den Eltern und der Schule bzw. einzelnen Lehrpersonen eine Vermittlung oder Mediation gefragt ist. Für die Mitarbeitenden der Schulsozialarbeit steht das Wohl der Kinder im Vordergrund. Da dies an der Schule nur im erfolgreichen Zusammenspiel mit Eltern und Lehrpersonen erreicht werden kann, versteht sich die Schulsozialarbeit als Anlaufstelle für alle an der Schule Beteiligten, um zu mehr Kooperation, Verständnis und Frieden im Schulbetrieb beizutragen. Die Schulsozialarbeit ist ein von der Schule unabhängiges Angebot und unterliegt der Schweigepflicht. Adressangaben und Telefonnummern finden Sie hier. | Schulsozialdienst | ||
| Kinderfreundliche Gemeinde Die UNICEF Initiative «Kinderfreundliche Gemeinde» (KFG) fördert gezielt die Steigerung der Kinderfreundlichkeit im nächsten Lebensumfeld der Kinder. Gemeinden haben die Möglichkeit, eine Standortbestimmung durchzuführen und mit dem Label «Kinderfreundliche Gemeinde» ausgezeichnet zu werden. Therwil hat diese Standortbestimmung gemacht und freut sich, dass die Evaluierung durch die UNICEF-Organisation erfolgreich ausgefallen ist. Am 31. Juli 2017 erhielt die Gemeinde Therwil das Label "Kinderfreundliche Gemeinde" der Unicef Schweiz überreicht. Gemeinderat und Gemeindeverwaltung sind gleichermassen stolz, dieses Ziel errreicht zu haben und damit die Standortattraktivität der Gemeinde weiter zu erhöhen. | /de/themen/kinderfreundliche-gemeinde/index.php Unicef - Programm "Kinderfreundliche Gemeinde" | ||
| Wegweiser Gesellschaft / Soziales Diese Broschüre soll als Wegweiser in der Bewältigung Ihres Alltags dienen und einen Überblick über die vielfältigen Angebote unserer Gemeinde verschaffen. Es handelt sich hierbei um Dienstleistungen von Gemeinde und Kanton sowie um Angebote privater Institutionen und Kirchen. Ein paar wenige Angebote haben kommerziellen Charakter. Wir möchten Ihnen damit die zahlreichen Aktivitäten in (und teils um) Therwil etwas näherbringen, Anregungen für Ihre Freizeitgestaltung bieten und Ihnen die Suche nach Kontaktmöglichkeiten erleichtern. Schliesslich wünschen wir uns, dass Sie sich in unserer Gemeinde heimisch fühlen. | Wegweiser: Gesellschaft /Soziales | ||
| Strassensperrung In Therwil sind Strassensperrungen bewilligungspflichtig. Das bedeutet, dass man eine offizielle Genehmigung benötigt, um eine Strasse oder einen Teil davon zu sperren. Um eine Strassensperrung zu beantragen, muss man ein Formular ausfüllen und bei der Polizei Therwil einreichen. Das Formular kann entweder online heruntergeladen oder persönlich bei der Polizei Therwil abgeholt werden. Es ist wichtig, die Beantragung der Strassensperrung rechtzeitig vorzunehmen, da die Genehmigung je nach Antrag und Aufwand eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen kann. Auch müssen mögliche Ausweichrouten und Verkehrsumleitungen geplant werden, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern. | Gesuch Strassensperrung |