Gräbergebühren und Beisetzungskosten

Gräbergebühren und Beisetzungskosten
Einwohnerdienste
Todesfall

Für alle Verstorbenen, welche bei ihrem Tod in Therwil wohnten bzw. hier gemeldet waren, übernimmt die Gemeinde folgende Leistungen:

  • Amtliche Bekanntmachung
  • Überführungskosten der Leiche oder der Urne (in der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement ist ein Höchstbetrag festgelegt)
  • Aufbahrung in der Leichenhalle auf dem Friedhof Therwil
  • Kremationskosten
  • Schliessplatte für die Urnennische (Beschriftung der Platte geht zu Lasten der Angehörigen)
  • Beisetzung
  • Herrichten des Urnen- bzw. Erdgrabs

Wenn keine gesetzliche Pflicht zur Bestattung besteht (auswärtiger Wohnsitz), wird die Gemeinde die Gebühren, gemäss der Verordnung zum Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil, in Rechnung stellen.

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