Abfälle
AltholzBauholz, Abbruchholz, Spanplatten, Paletten, Harrassen, Kisten.
Aluminium / KonservendosenWas nicht: Dosen, Kanister, etc. aus Eisenblech, welche grösser als die Einwurfsöffnung sind --> Sperrgut unbrennbar
ÄsteAstmaterial von Bäumen und Sträuchern.
Was nicht: Invasive Neophyten gehören in den Kehricht.
Wichtig: Anmeldung erforderlich: Bis spätestens Dienstag vor dem Sammeltermin an die Firma Forst Feer an, welche die Sammlung durchführt. Bitte melden Sie sich unter Tel. 061 411 11 38 (Anrufbeantworter) oder E-Mail m_feer@bluewin.ch. Äste mit max. 20 cm Durchmesser und max. 2 m Länge, max. 3m3, ohne Schnüre und Drähte, in geordneten Haufen.
Kosten: Die Gebühr beträgt CHF 4.50 pro Anmeldung respektive pro Haufen - unabhängig von der Menge. Dieser Betrag ist in Form von drei Astgutmarken zu entrichten, die gut sichtbar am bereitgestellten Asthaufen zu befestigen sind.
Autobatterien, AutopneusAn Verkaufsstellen abgeben.
Batterien, AkkusBatterien enthalten oft giftige Schwermetalle und gehören deshalb nicht in den Hauskehricht.
Einwurf: Bei Verkaufsstellen/Sammelstellen.
Bio-AbfallOrganische Grün- und Küchenabfälle, Speiseresten (Fleisch, Teigwaren, Sauce, Käse, Rahm, Knochen, Brot und Desserts). Grünabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Äste.
Was nicht: Steine, Erde in grossen Mengen, Asche, Wurzelstöcke, Katzenstreu, Schnüre, Büchsen, Plastik, Papier und Karton. Invasive Neophyten gehören in den Kehricht.
In Normcontainern, welche zur Leerung mit dem Kehrichtfahrzeug kompatibel sein müssen (80 / 140 / 240 / 770 Liter).
Wichtig: Grössere Äste mit Schnur bündeln (separat bereitstellen). Max. 50 x 120 cm.Bioabfallmarken: 80 l = 1 Marke, 140 l = 2 Marken, 240 l = 3 Marken, 770 l = 1 Grosscontainer-Marke.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22, Mail basel@antonsaxer.ch
Elektronische GeräteRadio, Fernseher, Computer, Kühlgeräte, etc.
Verkaufsstellen mir artverwandten Produkten im Sortiment sind verpflichtet, Geräte aller Marken und Alterskategorien kostenfrei anzunehmen.
GlasFlaschen und Konservengläser.
Was nicht: Trinkglas, Fensterglas, Spiegel, Geschirr, PET-Flaschen, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Glühbirnen, Ton, Porzellan.
Gegenstände grösser als die Einwurfsöffnung --> Grobsperrgut unbrennbar.Nach Farben getrennt: Weiss-, Braun- und Grünglas. Andersfarbiges Glas --> Grünglascontainer. Fremdstoffe und Verschlüsse entfernen, ausser Etiketten.
GrobsperrgutBrennbar und unbrennbar
Alle grösseren Gegenstände gelten als Grobsperrgut: Balken, Holzbettgestelle, Einwegpaletten, Fauteuils, Sofas, Holzleitern, Matratzen, Schränke, Ski & Snowboards, Teppichrollen, Tische, Türen, Wohnwände, defektes Geschirr, Fensterglas, Erde, Lavabos, Spiegel-/türen, Steine, Ziegel.
Was nicht: Metallteile jeglicher Art --> Metallabfuhr.
Elektrogeräte, Pneus --> Verkaufsstellen
Grosse Mengen Styropor --> Entsorgungsstellen
Blumenkästen aus Eternit --> SondermüllBei der Bereitstellung keine Verkehrsbehinderung verursachen!
Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.
Max. Grössen: 30 kg pro Gegenstand
bis 5 kg = 1 Sperrgutmarke
bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken
Hauskehricht Zeitgleich wird auch Kleinsperrgut abgeführt.
Nicht wiederverwertbare Haushaltsabfälle wie Tetrapak, Kunststoffe, Windeln, Hygieneartikel, Asche, Glühbirnen, verschmutztes Papier, verschmutzter Karton, Katzenstreu, Styropor.
Was nicht: Konservengläser, Flaschen, Blech, Alu, Batterien, Sonderabfälle, Elektrogeräte, Metall, Papier, Karton, Grüngut, etc.
Frühestens einen Tag vor dem Abfuhrtag ab 19 Uhr bereitstellen. Der offizielle Därwiler Kehrichtsack (17 / 35 / 60 Liter) muss zugebunden sein. Wichtig: Übervolle und zu schwere Säcke werden nicht mitgenommen.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22, Mail basel@antonsaxer.ch
Kleinsperrgut (brennbar)Zusammen mit der Kehrichtabfuhr
Gebührenpflichtig - Abfallgebührenmarken/Sperrgutmarken:
Brennbare Gegenstände wie z. B. Besen, Schrubber, Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Holzlatten, Kisten, Kleiderständer, Kleinmöbel, Koffer, Kunststoffgebinde, Plastik, Stühle aus Holz/Kunststoff, Styropor.Was nicht: Unbrennbare Teile müssen vorab entfernt werden (z. B. Metallbeine eines Stuhls).
Das Material wird mit dem Hauskehricht duch die Firma Anton Saxer AG abgeführt.
Maximale Grössen: Hohlkörper/Möbel: 50 x 50 x 100 cm
Platten: 70 x 70 x 9 cm
Latten: 5 x 5 x 120 cm
Plastik: max. 50 LiterBis 5 kg = 1 Marke
Bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 MarkenWichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.
KorkenAbgeben in den Filialen von Coop und beim Waser Entsorgungscenter.
Was nicht: Kunststoffkorken
Leuchtstoffröhren, Energiespar-, UV- und HalogenlampenVerkaufsstellen.
Was nicht: Glühbirnen gehören in den Hauskehricht.
Medikamente, Gifte, Chemikalien, FarbenVerkaufsstellen des Produkts oder in Drogerien.
Wichtig: Bis 5 kg originalverpackt oder deutliche gekennzeichnet. Mehr als 5 kg --> Amt für Umweltschutz und Energie, Tel. 061 552 51 11).
MetallReines Metall mit max. 5% Fremdmaterial wie z.B. Velos, Alteisen und Metall-Leitern.
Was nicht: Batterien, Glasflaschen und Feuerlöscher. Bitte beachten Sie, dass Sie beim Bereitstellen keine Verkehrsbehinderung verursachen.
Max. 25 kg pro Gegenstand.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22. Mail: basel@antonsaxer.ch oder beim Werkhof.
Papier & KartonZeitungen, Zeitschriften, Couverts, Prospekte ohne Beschichtung, Hochglanzpapier, Bücher ohne Buchdeckel.
Was nicht: mit Plastik beschichtetes, geschreddertes oder stark verschmutztes Papier/Kartin, Fotos, Tetrapak.
Wenn in Normcontainern, dann nicht bündeln und nicht in Tragetaschen.
Sammlung: Firma Anton Saxer AG, Tel. 061 332 00 22, Mail basel@antonsaxer.ch
PET-GetränkeflaschenPET-Sammelstellen
Wichtig: nicht in den Hauskehricht oder in die Glassammlung!
Speise- und MotorenölSpeise- und Motorenöle aller Art.
Getrennt, in Originalbehältern oder deutlich gekennzeichnet. Beim Werkhof abgeben
Wichtig: Öle und Fette gehören nicht in den Abfluss!
Textilien und SchuheWas nicht: Skischuhe
In gut verschnürten Säcken in die entsprechenden Container werfen.
TierkadaverKadaver von Haustieren und kleineren Wildtieren. Abgeben beim Werkhof.
Wichtig: Das Vergraben von Tierkadavern ist verboten! Bei Verdacht auf Seuche ist das kantonale Veterinäramt (Tel. 061 552 20 00) zu avisieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten: Polizei-Notruf 117