Kleinsperrgut (brennbar)

Zusammen mit der Kehrichtabfuhr
Gebührenpflichtig - Abfallgebührenmarken/Sperrgutmarken:
Brennbare Gegenstände wie z. B. Besen, Schrubber, Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff, Holzlatten, Kisten, Kleiderständer, Kleinmöbel, Koffer, Kunststoffgebinde, Plastik, Stühle aus Holz/Kunststoff, Styropor.

Was nicht: Unbrennbare Teile müssen vorab entfernt werden (z. B. Metallbeine eines Stuhls).

Das Material wird mit dem Hauskehricht duch die Firma Anton Saxer AG abgeführt.

Maximale Grössen: Hohlkörper/Möbel: 50 x 50 x 100 cm
Platten: 70 x 70 x 9 cm
Latten: 5 x 5 x 120 cm
Plastik: max. 50 Liter

Bis   5 kg = 1 Marke
Bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken

Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.

Waser Entsorgungscenter

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