Gemeindeversammlung

Für die politische Meinungsbildung ist die Gemeindeversammlung massgebend. An der Gemeindeversammlung hat jede Stimmbürgerin bzw. jeder Stimmbürger von Therwil die Möglichkeit, über neue Reglemente, das Budget und die Jahresrechnung sowie über grössere Investitionskredite und weitere Sachgeschäfte zu beschliessen.

Aufgaben:
Die Gemeindeversammlung beschliesst über neue Aufgaben der Gemeinde und über Investitionsvorhaben und -kredite.

Kompetenzen:
Die Befugnisse, die der Gemeindeversammlung zustehen, sind in § 47 des Gemeindegesetzes abschliessend aufgezählt. Durch das Gemeindereglement können der Gemeindeversammlung weitere Befugnisse eingeräumt werden, soweit sie nicht aufgrund der Gesetzgebung ausdrücklich einem anderen Gemeindeorgan zustehen.

Voraussetzungen:
Zu den Gemeindeversammlungen werden alle Stimmberechtigten der Gemeinde Therwil eingeladen.

Achtung: Aus ökologischen und finanziellen Gründen wird auf den automatischen Versand der ausführlichen Gemeindeversammlungs-Unterlagen an alle Haushaltungen verzichtet. Diese können aber jeweils von der Webseite heruntergeladen, per Mail an gmndthrwlch oder telefonisch unter 061 725 21 21 bestellt oder bei der Gemeindeverwaltung in Papierform bezogen werden. Sie können die ausführlichen Unterlagen auch abonnieren, so dass sie Ihnen weiterhin regelmässig vor jeder Gemeindeversammlung direkt zugestellt werden. 

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Vergangene Gemeindeversammlungen

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