Tierkadaver

Kadaver von Haustieren und kleineren Wildtieren. Abgeben beim Werkhof.

Wichtig: Das Vergraben von Tierkadavern ist verboten! Bei Verdacht auf Seuche ist das kantonale Veterinäramt (Tel. 061 552 20 00) zu avisieren. Ausserhalb der Öffnungszeiten: Polizei-Notruf 117

Werkhofstrasse (Werkhof der Gemeinde)

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