Grobsperrgut

Brennbar und unbrennbar

Alle grösseren Gegenstände gelten als Grobsperrgut: Balken, Holzbettgestelle, Einwegpaletten, Fauteuils, Sofas, Holzleitern, Matratzen, Schränke, Ski & Snowboards, Teppichrollen, Tische, Türen, Wohnwände, defektes Geschirr, Fensterglas, Erde, Lavabos, Spiegel-/türen, Steine, Ziegel.

Was nicht: Metallteile jeglicher Art --> Metallabfuhr. 
Elektrogeräte, Pneus --> Verkaufsstellen
Grosse Mengen Styropor --> Entsorgungsstellen
Blumenkästen aus Eternit --> Sondermüll

Bei der Bereitstellung keine Verkehrsbehinderung verursachen!

Wichtig: Noch brauchbare Gegenstände in der Brockenstube abgeben oder am Flohmarkt verkaufen.

Max. Grössen: 30 kg pro Gegenstand

bis   5 kg = 1 Sperrgutmarke 
bis 15 kg = 2 Marken
bis 30 kg = 4 Marken

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