Veranstaltung im Wald

Veranstaltung im Wald
Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Gemäss Dekret über die Bewilligung für Veranstaltungen im Wald sind, gestützt auf das kantonale Waldgesetz vom 11. Juni 1998, folgende Veranstaltungen im Wald bewilligungspflichtig:

  • Alle Veranstaltungen mit übermässig starken Immissionen auf Flora und Fauna
  • Reitsportliche Veranstaltung mit mehr als 100 Personen
  • Radsportliche Veranstaltung mit mehr als 200 Personen
  • Übrige Veranstaltung mit mehr als 300 Personen


Gesuche sind spätestens zwei Monate vor der Veranstaltung bei der Gemeindepolizei Therwil oder, wenn mehrere Gemeinden betroffen sind, beim Amt für Wald beider Basel einzureichen.

Die Gemeindepolizei Therwil steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

kostenlos

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