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Es sind maximal 12 Raten möglich, die 1. Rate ist fällig per Ende des Monats, in dem das Gesuch eingereicht wurde. Zahlungsabkommen können nur auf definitive Steuerrechnungen erfolgen! Falls Sie spezielle Zahlungsmodalitäten wünschen, bitten wir Sie, sich telefonisch mit uns in Verbindung zu setzen. Ansonsten erhalten Sie die entsprechenden Einzahlungsscheine in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Die Verzugszinsen werden nach Zahlung der gesamten Forderung separat in Rechnung gestellt.

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