Prämienverbilligung

Prämienverbilligung
Weitere Informationen zur individuellen Prämienverbilligung
Sozialversicherungsanstalt (SVA) BL
AHV / IV, Alter, Soziale Sicherheit

Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung ist von folgenden Faktoren abhängig:

  • massgebendes Jahreseinkommen;
  • Berechnungseinheit: Anzahl Erwachsene, Anzahl jugendliche Erwachsene, Anzahl Kinder;
  • Richtprämie für Erwachsene, jugendliche Erwachsene, Kinder;
  • Prozentsatz des massgebenden Jahreseinkommens;
  • Mindestbetrag, ab welchem die Prämienverbilligung ausbezahlt wird.


Auszahlung
Der Betrag der Prämienverbilligung in der Krankenversicherung wird in der Regel an die steuerpflichtige Person (der Berechnungseinheit) ausbezahlt. Das Formular wird den Berechtigten (Ausnahme Zuzüger) von der Ausgleichskasse direkt zugestellt.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen