Benutzung öffentlichen Grundes (Allmendbewilligung)

Benutzung öffentlichen Grundes (Allmendbewilligung)
Werkhof
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

Die Benützung eines öffentlichen Areals für private oder kommerzielle Zwecke ist bewilligungspflichtig.

Das entsprechende Gesuchsformular kann online oder bei der Bauabteilung bezogen werden. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Werkhof-Team gerne zur Verfügung.

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