Amtliche Vermessung

Amtliche Vermessung
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Bau-Raumplanung-Infrastruktur
Raumplanung

Die amtliche Vermessung dokumentiert laufend aktuell das Grundeigentum, indem sie Grundstücksgrenzen definiert, sowie Gebäudestandorte, Gewässerläufe oder Waldränder erfasst und nachführt. Zusammen mit dem Grundbuch bildet die amtliche Vermessung die Grundlage zur Sicherung von Grund und Boden. Die verfassungsmässige Eigentumsgarantie wird so verwirklicht und garantiert.

Im Jahr 2014 wurde im Kanton Basel-Landschaft die Nachführung der amtlichen Vermessung an private Nachführungsgeometer übertragen. Die Gemeinde Therwil hat diese Aufgabe an die Jermann Ingenieure + Geometer AG in Arlesheim vergeben. 

Zu den Hauptkategorien der laufenden Nachführung gehören:

  • Grenzmutation durch Aufteilung, Umlegung von Grundstücken oder Vereinigung
  • Baulandumlegungen im Zusammenhang mit der Einzonung von Baugebiet
  • Grenzrekonstruktion mit Absteckung und Vermarkung durch Grenzzeichen
  • Gebäudenachführung mit Aufnahme und Kartierung von Neubauten oder baulichen Änderungen

 

Kontakt:
Jermann Ingenieure + Geometer AG
Altenmatteweg 1, 4144 Arlesheim
Tel. 061 706 93 93
www.jermann-ag.ch

 

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