Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bauplatzes

Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bauplatzes
Formular Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen und Anlagen in der Umgebung eines Bau
Werkhof
Baubewilligung

Vor der Installation einer Baustelle hat die Bauherrschaft oder deren Vertretung mit dem Leiter Werkhof Kontakt aufzunehmen (Tel. 079 219 78 12). An einer gemeinsamen Begehung wird ein Zustandsprotokoll über die öffentlichen Einrichtungen, Anlagen und Bäume in der Umgebung des Bauplatzes erstellt. Für Schäden, die durch ausführende Unternehmer verursacht wurden, haftet die Bauherrschaft.

Nach Beendigung der Bauarbeiten laden die Bauherrschaft oder deren Vertretung zu einer Schlussabnahme ein.

Falls eine vorgängige Begehung unterlassen wurde, geht die Gemeinde davon aus, dass allfällige, bei der Schlussabnahme festgestellte Schäden im Zusammenhang mit den Bauarbeiten entstanden sind. Die anfallenden Kosten sind von der Bauherrschaft zu übernehmen.

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