Sozialhilfe

Sozialhilfe
Soziale Dienste
Alter, Arbeitslosigkeit, Soziale Sicherheit

Die Sozialhilfe ist eine Unterstützung für Menschen, die sich in einer Notlage befinden. Sie umfasst persönliche und finanzielle Hilfe. Das Ziel der Sozialhilfe ist es, die Betroffenen bei der Überwindung ihrer Notlage zu unterstützen und in ihrer Selbständigkeit zu stärken.

Die Sozialen Dienste sind für die operative Umsetzung der Sozialhilfe in der Gemeinde Therwil zuständig. Sie bieten professionelle Beratung, informieren über Rechte und Pflichten und richten im erforderlichen Umfang Unterstützung aus.

Die Art der Unterstützung wird gemeinsam mit den Betroffenen festgelegt. Teilweise ist eine kostenlose Beratung bereits ausreichend, um wieder den Überblick zu erhalten. In anderen Situationen ist die Einreichung eines Gesuches um Sozialhilfeunterstützung erforderlich.

Da die Sozialhilfe dem Subsidiaritätsprinzip folgt, wird finanzielle Hilfe nur gewährt, wenn sich die Betroffenen selbst nicht helfen können oder Leistungen von Dritten nicht rechtzeitig verfügbar sind. Die Betroffenen sind daher verpflichtet, alles ihnen Mögliche zu unternehmen, um ihre Notlage zu überwinden.

Die Rechtsgrundlagen zur Ausgestaltung der Sozialhilfe im Kanton BL finden sich im Sozialhilfegesetz (SHG), der Sozialhilfeverordnung (SHV) und in der kantonalen Asylverordnung (kAV).

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