Fristerstreckung für die Steuererklärung

Fristerstreckung für die Steuererklärung
Fristerstreckung für die Steuererklärung beantragen
Steuerverwaltung BL
Gemeindesteuern

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung ist auf der Steuererklärung angedruckt. Normalerweise ist dies der 31. März des Jahres. Eine Fristverlängerung bis zum 31. Mai des Jahres ist kostenlos und wird stillschweigend gewährt. Fristanträge bis zum 31. Mai werden nicht bearbeitet und somit nicht bestätigt.

Für längere Fristen wird eine Gebühr von CHF 40.00 erhoben und der Staatssteuerrechnung belastet. Fristanträge können Sie schriftlich an die veranlagende Stelle einreichen. Dies ist auch online möglich.

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