Schiesspflicht

Schiesspflicht
Weitere Informationen zur Schiesspflicht
Kreiskommando
Armee

Jeder Angehörige der Armee muss jährlich seine obligatorische Schiesspflicht erfüllen. Das «Obligatorische» muss jeweils bis spätestens Ende August auf einem Schiessstand Ihrer Wahl geschossen werden.

Wer seiner Schiesspflicht nicht nachkommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Kant. Militärverwaltung zum «Nachschiessen» aufgeboten.

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