Feuerungskontrolle

Feuerungskontrolle
Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft
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Umwelt & Landschaft
Luft und Klima

Die Öl- und Gasfeuerungskontrolle der Heizungsanlagen muss nach der geltenden Umweltschutzgesetzgebung alle zwei Jahre durchgeführt werden. Die Gemeinde überwacht den Vollzug und ordnet entsprechende Massnahmen an. Die Gemeinde Therwil ist in zwei Sektoren eingeteilt – Sektor Ost (Marchbach bis Reinach) und Sektor West (Marchbach bis Biel-Benken).

Damit die Feuerungskontrolle durchgeführt werden kann, erhalten die Betroffenen rechtzeitig eine Ankündigung. Für Fragen und Administration wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle Feuerungskontrolle Basel-Landschaft,Benjamin Wächli, 079 219 06 24

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