Kindsanerkennung

Kindsanerkennung
Informationen zur Kindsanerkennung
Zivilstandsamt BL
Geburt, Zivilstand / Namen

Wenn der Vater und die Mutter eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind auf dem Zivilstandsamt anerkennen.

Durch die Anerkennung wird das Kindesverhältnis zwischen dem Vater und dem Kind festgestellt.

Die Anerkennung kann schon vor der Geburt des Kindes beurkundet werden.

Zuständig für die Beurkundung der Kindesanerkennung sind bei Schweizer Bürgern alle Zivilstandsämter der Schweiz. Ausländische Staatsangehörige wenden sich für Informationen an das Zivilstandsamt des Wohnortes.

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