Pferdemarken

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Einwohnerdienste
Tiere

Das Reittier-Reglement der Gemeinde Therwil regelt die Kennzeichnung der Reit- und Zugtiere.

Wird der Gemeindebann von Therwil mit Reittieren benützt, so müssen diese gekennzeichnet sein. Die Kennzeichen können für mehrere Reittiere desselben Eigentümers resp. derselben Eigentümerin verwendet werden. Eine Übertragung auf andere Eigentümerinnen und Eigentümer ist nicht zulässig.

Die Pferdemarken können gegen eine Gebühr von CHF 50.00 beim Einwohnerdienst bezogen werden.

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