Grundbuch

Grundbuch
Grundbuchamt BL
Bau-Raumplanung-Infrastruktur, Zivilrechtsverwaltung BL
Grundbuch, Raumplanung

Das Grundbuch ist nichts anderes als ein "Buch", das über die Rechtsverhältnisse an Grundstücken Auskunft gibt. Es ist ein amtlich geführtes Register, in dem alle dinglichen Rechte an Grundstücken sowie die Grundstückbeschreibung (gemäss amtlicher Vermessung) festgehalten werden.

Die Eintragung in das Grundbuch ist notwendig für Entstehung, Änderung und Aufhebung der dinglichen Rechte oder für die Verfügungsbefugnis über diese Rechte. Das Grundbuch bildet damit die Grundlage für den Rechtsverkehr mit Grundstücken.

Weitere Auskünfte erhalten Sie direkt beim Grundbuchamt Arlesheim.

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