Vergütungs- und Verzugszinsen im Jahr 2025

22.01.2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2021 beschlossen, ab
dem Kalenderjahr 2022 und fortfolgend den Vergütungs- und Verzugszinssatz für
die Gemeindesteuern den Zinssätzen analog dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Baselland gleichzustellen.
Für das Jahr 2025 gelten die folgenden Zinssätze:
• Vergütungszinssatz 2025: 0,2 %
• Verzugszinssatz 2025: 5,5 %

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen