Vergütungs- und Verzugszinsen im Jahr 2025
22.01.2025
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 22. November 2021 beschlossen, ab
dem Kalenderjahr 2022 und fortfolgend den Vergütungs- und Verzugszinssatz für
die Gemeindesteuern den Zinssätzen analog dem Regierungsratsbeschluss des Kantons Baselland gleichzustellen.
Für das Jahr 2025 gelten die folgenden Zinssätze:
• Vergütungszinssatz 2025: 0,2 %
• Verzugszinssatz 2025: 5,5 %