Ersatzwahl in den Gemeinderat: Erwahrung der Wahl
22.01.2025
Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine Beschwerde zur Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderates eingegangen ist, hat die Geschäftsprüfungskommission mit Beschluss vom 20. Januar 2025 gemäss den Vorschriften des Gesetzes über die politischen
Rechte das Ergebnis der Stillen Wahl vom 9. Dezember 2024 erwahrt. Demnach
ist Roland Imboden für den Rest der Amtsperiode bis 30. Juni 2028 gewählt.
Die Geschäftsprüfungskommission gratuliert Roland Imboden zu seiner Wahl.