Richtlinien zu den Publikationen im BiBo: Gemeindewahlen 2024
07.12.2023
Richtlinien zu den Publikationen im BiBo: Gemeindewahlen 2024
Gemeindewahlen 2024 in Therwil
Es gelten für die Gemeindewahlen 2024 folgende Richtlinien zu den Publikationen
auf den Therwiler Seiten im Birsigtal-Boten:
1. Jeweils ab der 5. Woche vor einer jeden Gemeindewahl erscheint im Birsigtal-
Boten unmittelbar im Anschluss an die üblichen Gemeindeseiten mit den amtlichen
Mitteilungen jeweils eine oder mehrere Therwiler Wahlseite(n) (je nach
Bedarf) zu den Gemeindewahlen.
2. Beiträge der Parteien sowie Leserbriefe mit eindeutigem Bezug auf die Gemeindewahlen
erscheinen ausnahmslos auf dieser Seite. Leserbriefe und Parteibeiträge
zu anderen Belangen erscheinen auf den gewöhnlichen Gemeindeseiten.
3. Sollten die eingereichten Beiträge nicht für eine ganze Wahlseite ausreichen,
werden sie auf den gewöhnlichen Gemeindeseiten veröffentlicht.
4. Für sämtliche Beiträge (Vorstellung der Kandidaten, Parteibeiträge, Leserbriefe)
stehen generell 1250 Zeichen inklusive Leerzeichen und Passfoto im Umfang
von 250 Zeichen zur Verfügung. Zu lange Beiträge werden von der Redaktion
mit der Bitte um Kürzung retourniert.
5. Die Redaktion achtet bei der Auswahl aller Beiträge für die Wahlseite auf einen
ausgeglichenen Mix der verschiedenen Parteien.
6. Inserate können auf Wunsch auf der Wahlseite platziert werden, dürfen aber
den Beiträgen zu den Wahlen nicht vorgezogen werden.
7. Die Wahlseite(n) erscheint letztmals in der Woche vor den Wahlen.
8. Redaktionsschluss ist jeweils Montagmittag, 12 Uhr.
Der Gemeinderat Therwil wünscht allen Kandidatinnen und Kandidaten viel Erfolg
bei den Wahlen und dankt für ihr Engagement im Dienste der Gemeinde.