Wahlen 2025

26.06.2025

Neuwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter

Der Regierungsrat setzt die periodischen Neuwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Legislaturperiode 01. April 2026 bis 31. März 2030 auf den 30. November 2025 fest. In jedem der 15 Friedensrichterkreisen sind je zwei Mitglieder für eine Amtsperiode von vier Jahren zu wählen. Therwil gehört zum Wahlkreis Oberwil – Biel-Benken – Ettingen – Therwil. Die Wahl erfolgt gemäss §27 des Gesetzes über die politischen Rechte. Eine Stille Wahl ist gemäss §30 Abs. 1 des Gesetzes über die politischen Rechte möglich.

Das Vorgehen und der Terminablauf lauten wie folgt:

A. Wahl Friedensrichterinnen und Friedensrichter
1. Die Wahlvorschläge sind bis zum Montag, 29. September 2025, 12.00 Uhr in Papierform auf der Landeskanzlei BL und elektronisch via E-Mail an whln-bstmmngnblch einzureichen.
2. Die Parteien werden anschliessend über das weitere Vorgehen informiert (Stille Wahl oder Urnenwahl).

B. Versand von Wahlpropaganda in Therwil
3. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4‘930 Exemplare.
4. Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
5. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 13. Oktober 2025, 15.00 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 29. Oktober 2025 durch die ESB erfolgen.
6. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.

C. Plakatierung in Therwil
7. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
8. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
9. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
10. Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 3. Oktober 2025, 12.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
- Format: F4 (Weltformat, 89.5 x 128 cm) Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
- Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück
Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 20 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
11. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 20. Oktober 2025 statt.


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