Wahlen 2025: Ersatzwahl Schulrat Sekundarstufe I
23.10.2025
Mit Beschluss vom 11. August 2025 hat der Gemeinderat den Wahlablauf für die Ersatzwahl Schulrat Sekundarstufe I festgelegt.
Der Wahltermin wurde auf den 30. November 2025 festgelegt. Mit Ablauf der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge am Montag, 29. September 2025, 12:00 Uhr wurde lediglich ein Wahlvorschlag eingereicht. Die Gemeindeverwaltung hat die Gesetzeskonformität des eingereichten Wahlvorschlags überprüft und bestätigt.
Somit sind die Voraussetzungen für die Durchführung einer Stillen Wahl erfüllt (§ 30 Abs. 4 des Gesetzes über die politischen Rechte, GpR, SGS 120). Gemäss § 11 der Gemeindeordnung ist beim Schulrat Sekundarstufe I eine Stille Wahl zulässig. Gemäss § 15 Abs. 3 des Gesetzes über die politischen Rechte werden die kommunalen Wahlen durch den Gemeinderat erwahrt.
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2025 festgestellt, dass bei der vorliegenden Ersatzwahl die Zahl der Vorgeschlagenen nicht grösser ist als die Zahl der zu Wählenden. Weiter stellt er fest, dass lediglich für die Kandidatin Juliane Hartmann Stückelberger ein Wahlvorschlag eingereicht wurde. Der Wahlvorschlag ist gesetzeskonform. Die Urnenwahl vom 30. November 2025 wird widerrufen. Die Kandidatin Juliane Hartmann Stückelberger wird bis zum Ende der Amtsperiode (31. Juli 2028) als gewählt erklärt. Nach Ablauf der Beschwerdefrist ist die Erwahrung der Wahl von Juliane Hartmann Stückelberger vorzunehmen.
Rechtsmittelbelehrung
Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).