Wahl Gemeinderat und Gemeindekommission
28.09.2023
Informationen zu den Kommunalwahlen 2024
Am 30. Juni 2024 endet die laufende Amtsperiode des aus sieben Mitgliedern bestehenden
Gemeinderates und der fünfzehnköpfigen Gemeindekommission. Gemäss § 9 Abs.1 der Gemeindeordnung werden diese beiden Gremien an der Urne gewählt. Dabei kommt beim Gemeinderat das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) und bei der Gemeindekommission das Verhältniswahlverfahren (Proporz) zur Anwendung. Der Gemeinderat hat diese Neuwahlen (Amtsperiode vom 1. Juli 2024 bis 30. Juni 2028) für den Sonntag, 3. März 2024, angeordnet. Er folgt damit den Terminempfehlungen der Landeskanzlei. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Therwil. Die Ortsparteien und alle übrigen an einer Kandidatur interessierten Gruppierungen oder Personen werden gebeten, ihre Wahlvorschläge für den Gemeinderat und für die Gemeindekommission bis spätestens Freitag, 29. Dezember 2023, 12 Uhr bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen können auf www.therwil.ch (Online-Schalter) heruntergeladen oder beim Einwohnerdienst (Telefon 061 725 21 21), bezogen werden. Gemäss § 11 der Gemeindeordnung
ist beim Gemeinderat eine Stille Wahl zulässig.