Ersatzwahl Gemeindepräsidium: Stille Wahl und Widerruf Urnenwahl

26.03.2025

Nachdem Herr Stefan Gschwind als Gemeindepräsident zurückgetreten ist, hat der Gemeinderat den Termin für die Urnenwahl auf den 18. Mai 2025 festgelegt. Wahlvorschläge aus dem Kreis der gewählten sieben Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die Ersatzwahl
des Gemeindepräsidiums waren bis spätestens 17. März 2025 bei der Gemeindeverwaltung
Therwil einzureichen. Der Gemeinderat Therwil hat anlässlich seiner Sitzung vom 17. März 2025 festgestellt, dass 1 Wahlvorschlag eingegangen ist. Für die Erklärung der Stillen Wahl
sowie für den Widerruf der Urnenwahl ist bei Wahlen des Gemeinderates die Geschäftsprüfungskommission in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz zuständig (§ 30 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte).
Die Geschäftsprüfungskommission hat mit Beschluss vom 24. März 2025 die Stille Wahl von Herrn René Saner, Brunnmattstrasse 37, 4106 Therwil erklärt sowie die auf den 18. Mai 2025 angesetzte Urnenwahl widerrufen. Die laufende Amtsperiode dauert bis zum 30. Juni
2028.


Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und
Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung
des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).

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