Nachwahl Friedensrichter/in

08.01.2026

Die ordentlichen Neuwahlen der Friedensrichterinnen und Friedensrichter für die Legislaturperiode vom 01. April 2026 bis zum 31. März 2030 fanden am 30. November 2025 statt.

Da im ersten Wahlgang nur die Kandidatin Corinna Leifels das absolute Mehr im Wahlkreis Oberwil – Biel-Benken – Ettingen – Therwil erreichte und es für die Nachwahl mehr Wahlvorschläge gab, als es Sitze zu verteilen gibt, setzt der Regierungsrat eine Nachwahl auf den 8. März 2026 fest. Die Wahl erfolgt gemäss § 27 des Gesetzes über die politischen Rechte.

Das Vorgehen und der Terminablauf lauten wie folgt:
A. Versand von Wahlpropaganda in Therwil
1. Der Versand im Format A5 erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4‘930 Exemplare.
2. Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
3. Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird extern verpackt. Sie muss bis spätestens am Montag, 19. Januar 2026, 15.00 Uhr der Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht werden. Der Versand wird spätestens am Mittwoch, 4. Februar 2026 durch die ESB erfolgen.
4. Die Gemeinde Therwil hat keinen Einfluss auf eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.

B. Plakatierung in Therwil
5. Den Parteien stehen APG-Wahlständer (Klappständer) mit insgesamt 36 Plakatierungsflächen zur Verfügung.
6. Ein Teil der Plakatierungsflächen für Abstimmungsplakate kann für die Wahlplakatierung zur Verfügung gestellt werden. Die Anzahl der Plakatierungsmöglichkeiten richtet sich nach der Anzahl der Abstimmungsvorlagen und den von den Parteien entsprechend durchgeführten Kampagnen. Insgesamt stehen 40 Plakatierungsmöglichkeiten für Abstimmungsplakate zur Verfügung.
7. Die Wahl- und Abstimmungsständer werden von der Gemeinde geliefert, aufgestellt und nach dem Wahl- und Abstimmungssonntag wieder weggeräumt.
8. Die Wahlplakate müssen bis Freitag, 9. Januar 2026, 12.00 Uhr, bei den Einwohnerdiensten abgeliefert werden. Folgende Hinweise sind wichtig:
- Format: F4 (Weltformat, 89.5 x 128 cm) Papier: Blueback/Chantegris, kein Digitaldruck
- Anzahl einzureichende Plakate: 20 Stück
Erfahrungsgemäss ist es für die Gemeindeverwaltung schwierig, die genaue Anzahl der Plakate im Vorfeld abzuschätzen, da sie von der Anzahl Abstimmungskampagnen und bei den Wahlen von der Anzahl der Kandidierenden abhängt. Deshalb kann die Zahl der Plakate von Ereignis zu Ereignis stark variieren. Damit alle Plakatierungswünsche mit hoher Wahrscheinlichkeit berücksichtigt werden können, wird die Anzahl der einzureichenden Plakate auf 20 Stück festgelegt. Überschüssige Plakate werden 2 Wochen nach Beginn des Plakataushangs beim Einwohnerdienst aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Danach erfolgt eine Entsorgung auf Kosten der Gemeinde.
9. Der Aushang der Wahlplakate findet in der Woche vom 26. Januar 2026 statt.


Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen

Notwendige Cookies werden immer geladen