Mitwirkung zur Quartierplanung «Bei der Linde»
28.06.2024
Mitwirkung zur Quartierplanung «Bei der Linde»
Mitwirkung zur Quartierplanung «Bei der Linde»
Die Gemeinde Therwil lädt die Bevölkerung zur Mitwirkung zu der Quartierplanung «Bei der Linde» ein. Vor zwei Jahren hat der Gemeinderat die Planung für einen zukünftigen Quartierplan «Bei der Linde» auf den gemeindeeigen Parzellen 489 – 492 in Auftrag gegeben. In einem sogenannten Work-Shop-Verfahren mit einem Team aus Architekten und Landschaftsarchitekten ist ein städtebaulicher Entwurf für eine Wohnsiedlung erarbeitet und vom Gemeinderat verabschiedet worden. Ziel der Quartierplanung ist eine dem Quartier angemessene bauliche Dichte mit einer hohen Aussenraum-qualität. In der Wohnsiedlung werden Mietwohnungen in unterschiedlichen Grössen angeboten. Das zukünftige Angebot soll damit ein lebendiges, durchmischtes Quartier ermöglichen. Auf dieser Grundlage liegt nun der Entwurf des Quartierplans «Bei der Linde» vor.
Die Gemeinde Therwil führt gemäss § 7 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) das öffentliche Mitwirkungsverfahren betreffend der Quartierplanung «Bei der Linde» durch. Die Bevölkerung kann im Rahmen des öffentlichen Mitwirkungsverfahrens Einwendungen vorbringen und eigene Vorschläge einreichen, welche bei der weiteren Planung berücksichtigt werden, sofern sie sich als zweckdienlich erweisen.
Die Mitwirkungsauflage dauert vom 27. Juni 2024 bis 16. August 2024. Die Unterlagen können während der Öffnungszeiten in der Bauabteilung (1. Stock der Gemeindeverwaltung) eingesehen werden. Die Planungsunterlagen sind auch auf der Website www.therwil.ch aufgeschaltet. Stellungnahmen und Vorschläge zur Quartierplanung «Bei der Linde» sind schriftlich innerhalb der Auflagefrist an den Gemeinderat Therwil, Bahnhofstrasse 33, 4106 Therwil einzureichen.