Ersatzwahl Gemeinderat: Stille Wahl und Widerruf Urnenwahl

09.01.2025

Die Geschäftsprüfungskommission erklärt die Stille Wahl von Roland Imboden als Gemeinderat.

Nachdem Herr Stefan Gschwind als Mitglied des Gemeinderates zurückgetreten ist, rief der Gemeinderat im Bibo vom 21. November 2024 dazu auf, die Wahlvorschläge für die Ersatzwahl des Gemeinderates bis spätestens 9. Dezember 2024 bei der Gemeindeverwaltung Therwil einzureichen. Der Gemeinderat Therwil hat anlässlich seiner Sitzung vom 16. Dezember 2024 festgestellt, dass 1 Wahlvorschlag eingegangen ist. Für die Erklärung der Stillen Wahl sowie für den Widerruf der Urnenwahl ist bei Wahlen des Gemeinderates die Geschäftsprüfungskommission in ihrer Funktion als Erwahrungsinstanz zuständig (§ 30 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 4 Gesetz über die politischen Rechte).
Die Geschäftsprüfungskommission hat mit Beschluss vom 23. Dezember 2024 die Stille Wahl von Herrn Roland Imboden, Schemelstrasse 5, 4106 Therwil erklärt, sowie die auf den 9. Februar 2025 angesetzte Urnenwahl widerrufen. Der Amtsantritt von Herrn Imboden erfolgt am 27. Januar 2025. Die laufende Amtsperiode dauert bis zum 30. Juni 2028.

Wegen Verletzung des Stimmrechts oder wegen mangelhafter Vorbereitung und Durchführung von Abstimmungen und Wahlen kann innert 3 Tagen seit Entdeckung des Beschwerdegrundes bzw. seit der Eröffnung der Verfügung, spätestens jedoch am dritten Tag nach der ordnungsgemässen Veröffentlichung des Ergebnisses, beim Regierungsrat Beschwerde erhoben werden (§ 83 des Gesetzes über die politischen Rechte).

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