Fälligkeit der Gemeindesteuer 2023

07.12.2023

Fälligkeit der Gemeindesteuer 2023

Fälligkeit der Gemeindesteuer 2023
Bitte denken Sie daran, dass die Gemeindesteuer 2023 am 31. Dezember 2023
zur Zahlung fällig wird. Auf Steuerbeträgen, die vor dem Fälligkeitstermin
bezahlt worden sind, wird ein Vergütungszins gewährt. Andererseits wird auf dem effektiv geschuldeten Steuerbetrag ab 1. Januar 2024 ein Verzugszins berechnet.
Den Verzugszins können Sie vermeiden, wenn Sie
• mindestens den vollständigen Betrag
der provisorischen Gemeindesteuerrechnung
fristgerecht (d. h. vor dem 31. Dezember 2023) einzahlen,
und wenn Sie
• die Differenz zwischen der Vorausrechnung
und der definitiven Steuerrechnung nach deren Erhalt ebenfalls
vollständig und innert 30 Tagen begleichen, oder wenn
• die fristgerecht geleistete(n) Vorauszahlung(en) höher ist/sind als die tatsächlich
geschuldeten Steuern. Auskünfte über geleistete oder ausstehende
Zahlungen zur Gemeindesteuer erhalten Sie unter der Telefonnummer 061
725 22 50. Wenn Sie weitere Einzahlungsscheine benötigen, können Sie diese unter
der gleichen Telefonnummer oder per E-Mail (steuern@therwil.ch) bestellen.

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