Nachwahl Sozialhilfebehörde (1 Mitglied) 30. Juni 2024
13.06.2024
Nachwahl Sozialhilfebehörde (1 Mitglied)
Nachwahl Sozialhilfebehörde (1 Mitglied)
• Die Wahlvorschläge sind bis Montag, 17. Juni 2024, 12 Uhr der Gemeindeverwaltung
Therwil einzureichen.
• Wichtig: Die Kandidierenden des 1. Wahlgangs können auf die erneute Einreichung
eines Wahlvorschlages verzichten und stattdessen ein kurzes Bestätigungsschreiben
mit Unterschrift verfassen, dass sie bei der Nachwahl wieder
kandidieren. Das Schreiben muss jedoch auch bis am Montag, 17. Juni 2024,
12 Uhr der Gemeindeverwaltung Therwil eingereicht werden.
• Die Parteien werden anschliessend über das weitere Vorgehen informiert (Stille
Wahl oder Urnenwahl).
Versand von Wahlpropaganda
• Es besteht die Möglichkeit Wahlpropaganda an alle Haushaltungen zu versenden.
• Der Versand erfolgt an alle Haushaltungen. Auflage 4900 Exemplare.
• Die Couverts- und Portokosten werden von der Gemeinde übernommen.
• Die Wahlpropaganda, welche für den gemeinsamen Versand bestimmt ist, wird
extern verpackt. Sie muss bis spätestens Montag, 17. Juni 2024, 12 Uhr der
Eingliederungsstätte Baselland ESB, Kirschgartenweg 10, 4153 Reinach eingereicht
werden. Format: Format A5. Die Gemeinde Therwil hat keine Kontrolle über
eventuell nicht oder zu spät eingereichte Propaganda.
• Der Versand erfolgt durch die ESB.