Ersatzwahl Schulrat Kindergarten und Primarschule
27.11.2022
Ersatzwahl Schulrat Kindergarten und Primarschule
Resultate Ersatzwahl vom 27. November 2022
1 Mitglied des Schulrates Kindergarten und Primarschule
für die Amtsperiode bis 31. Juli 2024
Stimmberechtigte Total: 6'932, davon Auslandschweizer/innen: 160
Abgegebene Stimmrechtsausweise Total: 2'295, davon brieflich: 2'230
Anzahl abgegebene Wahlzettel: 1'573
abzüglich leere Wahlzettel: 98
abzüglich ungültige Wahlzettel: 68
Anzahl gültige Wahlzettel: 1'407
Absolutes Mehr: 705
Stimmen erhielten:
Frey-Napier, Judith 224
Henny, Patrick 551
Lehmann, Patrick 88
Martin, Leonie 139
Reichen, Iris 386
andere 19
gewählt -
NACHWAHL:
Für die Nachwahl eines Mitglieds des Schulrates Kindergarten und Primarschule können Wahlvorschläge bis zum 8. Tag nach dem Wahltag (Montag, 5. Dezember 2022, 17.00 Uhr) eingereicht werden.
Die Wahlvorschläge können ab sofort während den Schalteröffnungszeiten bei den Einwohnerdiensten Therwil bezogen werden.
Wahlvorschläge und Fristen
- Als Wahltermin für die Nachwahl für den Schulrat Kindergarten und Primarschule Therwil wird der Sonntag, 12. Februar 2023 angeordnet.
- Wahlberechtigt sind alle stimmberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner von Therwil.
- Wahlvorschläge für die Nachwahl können bei der Gemeindeverwaltung bis zum 8. Tag nach dem Wahltag (Montag, 05. Dezember 2022, 17.00 Uhr) eingereicht werden.
- Wenn am 34. Tag vor dem Wahltag (Montag, 9. Januar 2023) nur ein Wahlvorschlag für die Behörde vorliegt, widerruft die Erwahrungsinstanz (Gemeinderat) die Urnenwahl, erklärt die vorgeschlagene Person als gewählt und veröffentlicht den Namen des Gewählten mit dem Hinweis auf die Beschwerdemöglichkeit.
- Die Wahlvorschläge dürfen nicht mehr als eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten enthalten. Der/die Vorgeschlagene ist mit seinem/ihrem Vornamen, Namen, Geburtsdatum, Beruf bzw. Tätigkeit, Wohnadresse und Heimatort zu bezeichnen.
- Die Wahlvorschläge müssen die unterschriftlichen Zustimmungen der Vorgeschlagenen zu ihrer Kandidatur enthalten. Die Zustimmung kann nicht zurückgezogen werden.
- Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 15 in Therwil wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Stimmberechtigte können nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen und nach Einreichung des Wahlvorschlages die Unterschrift nicht zurückziehen.