Unsachgemässe Entsorgung von Schnittgut

20.06.2024

Unsachgemässe Entsorgung von Schnittgut

Unsachgemässe Entsorgung von Schnittgut


Es wurde vermehrt festgestellt, dass Grünabfälle wie Rasenschnitt, Gartenabfälle oder Heckenverschnitt unsachgemäss am Bachbett entsorgt werden. Das ist gemäss GSchG Art. 6 verboten. Diese Praxis ist umweltbelastend und kann die lokale Flora und Fauna beeinträchtigen.


Wir bitten daher darum, Gartenabfälle fachgerecht zu entsorgen. Nutzen Sie hierfür den Bio-Abfallservice oder entsprechende Entsorgungsstellen. Diese Massnahmen tragen wesentlich zur Erhaltung unseres schönen Umfelds bei und verhindern mögliche Umweltschäden.


Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Die Gemeindeverwaltung

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