Naturschutz beim Gehölzschnitt: Vögel während der Brutzeit schützen

19.03.2025

Der starke Gehölzschnitt, das vollständige Entfernen von Sträuchern und Hecken oder das Fällen von Bäumen während der Hauptbrut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli ist zu vermeiden. Sollten Tiere in der Hecke nisten, ist der Rückschnitt von Gesetzes wegen verboten.
Bereits ab März beginnen zahlreiche Vögel mit dem Nestbau, weshalb schon frühzeitig Rücksicht geboten ist. Bitte untersuchen Sie die Gehölze vorgängig, falls jetzt noch Schnittarbeiten ausgeführt werden.  Das Merkblatt «Gehölzschnitt» mit detaillierten Informationen zum Thema finden Sie auf der Webseite des Ebenrain-Zentrums BL unter der Rubrik Natur
→ Informationen, Merkblätter und Publikationen oder direkt unter folgendem
Link: https://bl-api.webcloud7.ch/politik-und-behorden/direktionen/volkswirtschafts-
und-gesundheitsdirektion/ebenrain/natur/informationen-merkblaetter-und-publikationen/nl_merkblaetter/merkblatt_gehoelzschnitt.pdf.
Fachstelle Umwelt

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