Aufhebung Gräber

29.01.2025

Die Ruhezeit von 20 Jahren der Grabstätten im Sektor J (Urnenerdgräber J1751– J1770) und die Ruhezeit von 15 Jahren im Sektor I (Erdgräber I4–I5) ist gemäss Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Therwil abgelaufen. Die Aufhebung erfolgt ab Montag, 12. Mai 2025. Die Angehörigen wurden bereits von der Gemeindeverwaltung schriftlich informiert und zugleich gebeten, das Grabmal und die Bepflanzung bis spätestens Sonntag, 4. Mai 2025 zu entfernen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde sich erlauben, über das Grabmal und die Pflanzen zu verfügen.
In Ausnahmefällen konnten keine Angehörigenadressen ausfindig gemacht
werden – wir bitten deshalb, in einem solchen Fall um direkte Kontaktaufnahme mit
der Gemeindeverwaltung, Abteilung Einwohnerdienste, Tel. 061 725 21 21.


Für weitere Auskünfte steht Ihnen unser Friedhofgärtner, Martin Christ, Tel. 079 667 43 14, gerne zur Verfügung.

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