Wahl Gemeinderat und Gemeindekommission

19.11.2019

Die Neuwahlen für Gemeinderat und Gemeindekommission finden am 9. Februar 2020 statt.

Am 30. Juni 2020 endet die laufende Amtsperiode des aus sieben Mitgliedern bestehenden Gemeinderates und der fünfzehnköpfigen Gemeindekommission. 

Gemäss § 9 Abs.1 der Gemeindeordnung werden diese beiden Gremien an der Urne gewählt. Dabei kommt beim Gemeinderat das Mehrheitswahlverfahren (Majorz) und bei der Gemeindekommission das Verhältniswahlverfahren (Proporz) zur Anwendung.

Der Gemeinderat hat diese Neuwahlen (Amtsperiode vom 1. Juli 2020 bis 30. Juni 2024) für den Sonntag, 9. Februar 2020, angeordnet. Er folgt damit den Terminempfehlungen der Landeskanzlei. Wählbar sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Therwil. Die Ortsparteien und alle übrigen an einer Kandidatur interessierten Gruppierungen oder Personen werden gebeten, ihre Wahlvorschläge für den Gemeinderat bis spätestens Montag, 23. Dezember 2019, 17 Uhr, beziehungsweise für die Gemeindekommission bis Montag, 9. Dezember 2019, 17 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Formulare zur Einreichung von Wahlvorschlägen finden Sie untenstehend oder sie können auf www.therwil.ch (Online-Schalter) heruntergeladen oder beim Einwohnerdienst (Telefon 061 725 21 21), bezogen werden.

Gemäss § 11 der Gemeindeordnung ist beim Gemeinderat eine Stille Wahl zulässig.

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