Leinenpflicht Hunde ab 1. April 2023
28.03.2023
Leinenpflicht vom 1. April bis 31. Juli
Gemäss § 12 des Wildtier- und Jagdgesetzes WJG sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und in Waldesnähe an der Leine zu führen. Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, die Vorschriften des Gesetzes und dessen Verordnung sowie das Hundereglement der Gemeinde Therwil zu beachten.
Diese Leinenpflicht dient dem Schutz der Wildtiere in Wald und Wiese. Wir sollten bedenken, dass während dieser Zeit hochträchtige Muttertiere und frisch gesetzte Kitze grossen Gefahren ausgesetzt sind. Der enorme Stress der Geburt, die Jungtierpflege und die mütterliche Pflicht, die Jungen zu beschützen, sind meist die Todesursache bei Begegnungen mit Hunden. In der Brut- und Setzzeit sterben die meisten Rehe nicht, weil sie zu Tode gebissen, sondern zu Tode gehetzt werden. Lassen Sie es nicht zu, dass Ihr Hund seinem Jagdtrieb nachgehen kann und führen Sie Ihren Hund in dieser Zeit an der Leine – den Wildtieren zu liebe.