Illegale Entsorgung auf öffentlichem Grund
27.07.2022
Es kommt immer wieder vor, dass bei einem Auszug der Mieterschaft oder bei der Anschaffung neuer Möbel die alten, ungeliebten Möbel und andere Gegenstände mit oder ohne den Vermerk «Gratis» an den Strassenrand gestellt werden. Dieses Vorgehen wird als illegales Deponieren auf öffentlichem Grund bezeichnet und ist strafbar. Ausserdem behindern die Gegenstände auch Passanten, versperren Verkehrsteilnehmern die Sicht und sorgen deshalb auch für gefährliche Situationen. Sie sind schlichtweg ein Ärgernis für alle.
Die Gemeinde ist nicht zuständig für den Abtransport solcher Objekte. Sie können noch brauchbare Gegenstände und Möbel einer Brockenstube oder via Gratisinserat einem echten Interessenten überlassen. Die unbrauchbaren Gegenstände sind fachgerecht zu entsorgen. Besten Dank für Ihr Verständnis.