Ausschreibung Fischweidpacht Therwil 2024 - 2032
05.09.2023
Ausschreibung Fischweidpacht Therwil 2024 - 2032
Die Gemeinde Therwil bietet Fischereifachkundigen die Therwiler Fischweidpacht für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2032 an. Die Fischweid kann auf Therwiler Gemeindegebiet an folgenden Fliessgewässern ausgeübt werden:
• Birsig – 0.3 ha
• Marchbach – 0.84 ha
• Schliefbach – 0.62 ha.
Die Voraussetzungen zur Verpachtung sind dem kantonalen Fischereigesetz (SGS 530) zu entnehmen. Die Einwohnergemeinde regelt das Verfahren. Sie vergibt die Pacht an Fischereifachkundige entweder den bisherigen Pächtern oder derjenigen Interessiertengruppe mit den meisten ortsansässigen Fischerinnen und Fischern. Ist dies nicht möglich, ist die Interessiertengruppe mit den meisten Fischerinnen und Fischern mit Wohnsitz im Kanton zu bevorzugen. Bewerben sich ranggleiche Interessiertengruppen, entscheidet der Gemeinderat.
Gemäss der kantonalen Vorgaben vom 25.07.2023 müssen für die Therwiler Fischweidpacht mindestens 6 und dürfen maximal 15 Fischerkarten ausgegeben werden. Daneben wird die Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Fischereigesetze für den Abschluss des Pachtvertrags mit Fischereiinteressierten vorausgesetzt.
Die Fischweidpacht Therwil wird ab 01.01.2024 gegen Entrichtung eines jährlichen Pachtzinses in Anlehnung an die kantonale Einschätzung der Fischgewässer vom 25. Juli 2023 verpachtet. Der Schätzwert für den jährlichen Pachtzins beträgt in Therwil gemäss kantonaler Berechnungen neu CHF 581. Die Gemeinde ist gemäss kantonaler Vorgaben berechtigt, einen jährlichen Pachtzins zu erheben, der zwischen 90 und 110% des Schätzwertes beträgt.
Entsprechend sind vom Schätzwert abweichende Angebote von Fischereiinteressierten möglich. Sie sind in der Bewerbung um die Fischweidpacht zu begründen.
Eingabefrist für Bewerbungen: Sonntag, 15. Oktober 2023
Eingabeadresse:
Gemeinde Therwil
„Therwil: Fischweidpacht Therwil 2024 - 2032“
Fachstelle Umwelt & Landschaft
Bahnhofstrasse 33
4106 Therwil