Abstimmung am 18. Juni 2023
14.06.2023
Informationen zu den eidgenössischen Abstimmugen am 18. Juni
Nicht vergessen: Am 18. Juni ist Abstimmungssonntag!
Das zugeklebte Abstimmungscouvert (muss nicht frankiert werden) kann bis spätestens am Sonntag, 18. Juni, 10.00 Uhr, in den Briefkasten bei der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden. Später eingeworfene bzw. eintreffende Couverts dürfen nicht mehr berücksichtigt werden. Wenn Sie per Post abstimmen, achten Sie bitte auf die Postfristen, da der Stimmrechtsausweis als B-Post vorfrankiert ist. Achten Sie ausserdem darauf, dass Sie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis so ins Couvert stecken (auf den Kopf drehen), dass die Adresse der Gemeinde im Fenster sichtbar ist. Bei persönlicher Stimmabgabe an der Urne muss der Stimmrechtsausweis dem Wahlbüro abgegeben werden. Die Wahllokale (Gemeindeverwaltung und Foyer Schulhaus Mühleboden) sind am Sonntag, 18. Juni von 10 bis 11 Uhr geöffnet.