Finanzielles im Alter

Finanzielles im Alter
Alter / Gesundheit
AHV / IV, Alter, Pflege und Pflegeheim, Soziale Sicherheit

Bei Fragen zum Thema Betreuung, Pflege, Alter sowie Eintritt und Finanzierung Alters- und Pflegeheim wenden Sie sich bitte an die folgende Informations- und Beratungsstelle:

BPA Leimental
Bottmingerstrasse 72
4104 Oberwil
061 405 45 45
info@bpa-leimental.ch
www.bpa-leimental.ch

Die Dienstleistungen der BPA Leimental richten sich an ältere Menschen im AHV-Alter, die ihren Wohnsitz in der Versorgungsregion  haben sowie an ihre Angehörigen und Betreuungspersonen.

Krankenkassen-Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen

Grundsätzlich werden Sie über Ihre Berechtigung für eine Krankenkassen-Prämienverbilligung informiert, sobald Ihre Steuern definitiv veranlagt sind. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton oder aus dem Ausland können Sie die Prämienverbilligung beantragen.

Ergänzungsleistungen müssen angemeldet werden. 

Anmeldeformulare für Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen erhalten Sie bei:

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen

Telefon 061 425 25 25, info@sva-bl.ch
www.sva-bl.ch

Hilflosenentschädigung, Assistenzbeitrag

Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten der AHV und/oder Ergänzungsleistungen, welche bei alltäglichen Lebensverrichtungen wie Ankleiden, Aufstehen, Absitzen, Essen, Körperpflege etc. die Hilfe anderer Menschen benötigen, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung.

Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung der IV, die zuhause leben und regelmässig Hilfe benötigen, haben zudem Anspruch auf einen Assistenzbeitrag. 

Für weitere Informationen sowie Anspruchsabklärungen wenden Sie sich direkt an:

Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft
Hauptstrasse 109
4102 Binningen

Telefon 061 425 25 25, info@sva-bl.ch 
www.sva-bl.ch

Gemeindebeiträge an die Pflegekosten im APH

Die Beiträge der Krankenversicherer und die Beiträge der Versicherten an den Pflegekosten sind per Bundesgesetz festgelegt. Der Kanton legt die Pflege-Normkosten (d.h. diejenigen Kosten, welche für einen bestimmten Pflegeaufwand verrechnet werden dürfen) fest. Der Gemeindebeitrag besteht aus der Differenz zwischen den Normkosten und den Beiträgen der Krankenversicherer und der Versicherten. Die Hotellerie- und Betreuungskosten müssen von den Versicherten selbst getragen werden.

Für Pflegeleistungen ausserhalb des Kantons Basel-Landschaft werden Beiträge im gleichen Umfang wie im Kanton Basel-Landschaft erbracht. Weitere Informationen finden Sie unter www.altersfragen.bl.ch/Pflegefinanzierung

Gemeindebeiträge an den Heimaufenthalt bei fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit

In Fällen, in denen trotz mangelnder finanzieller Leistungsfähigkeit kein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht, können die Gemeinden unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Kosten des Aufenthaltes in einer stationären Betreuungseinrichtung ausrichten.

Bei Fragen zur Heimfinanzierung wenden Sie sich bitte an BPA Leimental, siehe oben.
 

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