Kaminfeger

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Umwelt & Landschaft
Luft und Klima

Im Kanton Basel-Landschaft ist mit Wirkung vom 1. Januar 2018 das «Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand und gravitative Naturgefahren (BNPG)» in Kraft getreten. Dieses Gesetz löst die bis dahin geltenden Bestimmungen über den Kaminfegedienst ab. In diesem Bereich sind nun ab dem 1.1.2018 die Regelungen des «Dekret über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen» massgeblich. Die bisherige Einteilung des Kantonsgebiets in Kaminfegekreise wurde aufgehoben. Gleichzeitig wurde auch der Kaminfegetarif ausser Kraft gesetzt. Die bis anhin verbindlichen Preisvorgaben sind hinfällig; der bis dahin vom Gesetzgeber geregelte Markt wurde durch den freien Wettbewerb abgelöst.

Die vollumfängliche Eigenverantwortung der Wohneigentümer bzw. der Betreiber von Feuerungsanlagen steht im Zentrum. In ihrer Verantwortung stehen damit seit dem 1. Januar 2018 auch die periodischen Reinigungen der Feuerungsanlagen. Die im Gesetz formulierte Sorgfaltspflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Wohneigentümer bzw. Betreiber von Feuerungsanlagen nachweisen können, dass an ihrer Anlage in zweckmässigen Zeitabständen eine «sicherheitstechnische Prüfung» durch eine Fachperson vorgenommen wurde.

Die Baselbieter Kaminfegermeister stellen Ihnen gerne weiterhin ihr Fachwissen und die bewährten Dienste rund um Ihre Feuerungsanlage zur Verfügung.

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