Trennung

Trennung
Einwohnerdienste
Ausweise und Bescheinigungen, Zivilstand / Namen

Freiwillige Trennung

Wenn Sie und Ihre Partnerin bzw. Ihr Partner vereinbaren, sich auf freiwilliger Basis zu trennen, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse(n) und des Trennungsdatums mitteilen.

 

Gerichtliche Trennung

Wird eine gerichtliche Trennung Ihrer Ehe verfügt, müssen Sie dies den Einwohnerdiensten unter Angabe der neuen Adresse(n) und der gerichtlichen Trennungsverfügung mitteilen.

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