Strassennetzplan

Strassennetzplan
Verkehr

Gemäss dem kantonalen Raumplanungs- und Baugesetz (RBG), § 34, sind die Gemeindebehörden verpflichtet, einen kommunalen Strassennetzplan (SNP) zu erstellen, der vom Gemeinderat zu erlassen und vom Regierungsrat zu genehmigen ist.

Der SNP legt in groben Zügen die öffentlichen Strassen-, Fuss-, Wander- und Radwegnetze fest und hält die zukünftigen Verkehrsflächen von Überbauungen frei. Er bezeichnet die Funktion der Strassen und ist als behördenverbindliches Instrument massgebend für die kommunalen Bau- und Strassenlinienpläne.

Er kann direkt bei der Verwaltung bezogen werden.

CHF 10.00

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