Standbewilligung

Standbewilligung
Gemeindepolizei
Bewilligungspflichtige Veranstaltungen

 Das Benützen von Allmend über ihre Zweckbestimmung hinaus (gesteigerter Gemeingebrauch) ist bewilligungspflichtig. Als bewilligungspflichtige Benützung werden folgende Tätigkeiten angesehen:

  • Geldsammlungen aller Art
  • Informations- und Verkaufsstände oder Veranstaltungen oder Ausstellungen für vorwiegend kommerzielle Zwecke.
  • Strassenumzüge, Kundgebungen, Demonstrationen.

Die Gemeindepolizei Therwil steht Ihnen für Auskünfte gerne zur Verfügung.

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