Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental

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4102 Binningen
061 599 85 20
leimental@kesb-bl.ch

Die Revision des auf Bundesebene geregelten Vormundschaftsrechtes zum neuen Kindes- und Erwachsenenschutzrecht zwingt die Gemeinden, ihre Behördenorganisation anzupassen. Die Leimentaler Gemeinden Biel-Benken, Binningen, Bottmingen, Ettingen, Oberwil und Therwil haben sich deshalb zusammen mit Allschwil und Schönenbuch zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Leimental zusammengeschlossen.

Die vormundschaftlichen Aufgaben wurden bis Ende 2012 von den kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen. Die revidierten Vorschriften des Bundesgesetzes verlangten professionelle Kindes-­ und Erwachsenenschutzbehörden, was zur Neugestaltung der Behördenorganisation im Kanton Basel-Landschaft führte.

Seit dem 1. Januar 2013 sind ausschliesslich die Einwohnergemeinden für die Bestellung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zuständig, weshalb sich alle 86 Baselbieter Gemeinden durch Vertrag regional zu sechs Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden zusammengeschlossen haben: KESB Birstal, KESB Laufental, KESB Leimental, KESB Liestal, KESB Frenkentäler und KESB Gelterkinden/Sissach. Die kommunalen Vormundschaftsbehörden, das Kantonale Vormundschaftsamt und die Amtsvormundschaften wurden per 31. Dezember 2012 aufgelöst.

Die KESB Leimental besteht aus einem Spruchkörper (Entscheid-Gremium) mit einem Präsidium, einem Behördensekretariat und der Berufsbeistandschaft. Der Spruchkörper muss zwingend mit einer Juristin oder einem Juristen besetzt sein, Entscheide werden in der Regel in 3-er Besetzung gefällt. Die Gemeinde, in der die von einem Entscheid betroffene Person ihren Wohnsitz hat, ist nicht in der Behörde vertreten. Die Vertragsgemeinden der KESB Leimental sind im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutzrecht inskünftig dennoch in unterschiedlichem Ausmass tätig.

Die Gemeinde Therwil nimmt den sozialarbeiterischen Abklärungsdienst der KESB Leimental in Anspruch. Die Berufsbeistandschaften wurden der KESB Leimental übertragen. Die privaten Mandatsträger werden weiterhin von den Gemeinden akquiriert, allerdings von der KESB Leimental eingeführt und betreut.

Die KESB sind auch für die fürsorgerische Unterbringung (heute fürsorgerische Freiheitsentziehung) zuständig. ln diesem Bereich werden alle Baselbieter KESB einen gemeinsamen Pikettdienst organisieren.

Beschwerden gegen Entscheide der KESB sind direkt ans Kantonsgericht als fachliche Aufsichtsbehörde zu richten. Die administrative Aufsicht übt die Sicherheitsdirektion aus, die allerdings Entscheide der KESB im Einzelfall weder abändern noch aufheben kann.

 

Website der KESB Leimental

Kunzelmann Bea (Mitglied)

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