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Parkraumbewirtschaftung Therwil

Ab dem 1. Januar 2026 gilt in allen Quartieren von Therwil – analog zu den 30er-Zonen – eine flächendeckende 3-Stunden-Parkregelung 
(Montag bis Freitag, 8.00–19.00 Uhr).


Ausgenommen sind speziell signalisierte Parkfelder sowie die Kantonsstrassen.

Im gleichen Zug werden die Parkkarten digitalisiert und die nicht mehr zeitgemässen Papierbewilligungen abgeschafft. Ab dem 1. Januar 2026 sind Parkkarten nur noch digital erhältlich.

Parkzonen

Es gibt keine Zoneneinteilung – die Parkkarten sind in allen Quartieren in Therwil gültig.

Auf speziell signalisierten Parkflächen oder in Sonderzonen gelten besondere Bedingungen, welche jeweils vor Ort auf den Signaltafeln ersichtlich sind.

Digitale Parkkarten

Parkkarten können bequem online beantragt werden. In Ausnahmefällen ist eine persönliche Antragstellung beim Einwohnerdienst (Bahnhofstrasse 33, Therwil) möglich.

  • Die Parkkarten werden nicht mehr physisch ausgegeben.
  • Nach der Registrierung werden die Fahrzeugdaten digital erfasst.
  • Bei Kontrollen prüft die Polizei das Kontrollschild ebenfalls digital.

Hinweis:

Bitte melden Sie sich bei Fragen oder Änderungen wie Fahrzeugwechsel, Ersatzfahrzeug, Kontrollschildänderung und Wegzug rechtzeitig der Verwaltung:

gmndthrwlch

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